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Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 19:48
von Christianfrankon
Hi,kannst du mal schreiben,was dich die ganze sache kostet?
MfG Christian
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 19:53
von GTX
Wenn man bei VW einen austauschmotor kauft bekommt man doch eventuell auch einen überholten Motor mit Übermaßbohrung.
Wenn es dann zu genanntem Schaden kommt, muss man dann als Unwissender die Schuld tragen?
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 19:57
von hadef
@ gtx
im extremfall ja. und zwar werden da eigentümer UND fahrer belangt (falls nicht die selbe person).
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 20:26
von 53B
Wobei im Hintergrund wieder eins steht was der Richter dann klären muss. Wäre der Unfall ohne die Änderung, hier Übermasskolben, nicht passiert?
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 20:49
von sentinel
es gibt so einen netten spruch!
"Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT!"
man ist für das was am und im Auto passiert selber schuld...
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 20:51
von hadef
mit seinem letzten satz hat 53b aber auch recht.
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 21:03
von Roadagain
Also wie das mit den Kolben ist kann ich nicht sagen.
Das wird die Werkstatt sicher wissen.
Aber im allgemeinen bedeutet erloschene ABE das man das Auto nicht im Straßenverkehr hätte bewegt werden dürfen.
Und das ist es in der Regel ziemlich egal warum die erloschen ist.
Da muss niemand nix mehr klären.
Dafür gibts mächtig ärger.
Grüsse
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 22:00
von Eugen
Klär das mit den "normalen" Übermaßkolben sicherheitshalber mit dem Motorfachmann ab, es kann nämlich sein, dass es von VW eine Freigabe für bestimmte Übermaßkolben gibt.
Die obige Schilderung galt ganz allgemein für größere Bohrungen, Kolben etc. Vielleicht gibt es in diesem speziellen Fall ja tatsächlich eine Freigabe. Aber grundsätzlich geht das alles seinen ordentlichen Weg.
Gruß,
EUgen
Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 22:05
von dr.scirado
sorry fürs

fftopic: (kann der dirk/erich/bernd/stephan/rolf löschen)
>>>>- Verlor seinen Heiss geliebten Rocco 91' am 12.10.2004 durch ausweichen eines Reh's!!
scheiße wenn die ausweichen und man die nicht voll erwischt, kennich

)

Re: Übermasskolben eintragungspflichtig?
Verfasst: Di 31. Jan 2006, 23:27
von sentinel
naja... ist halt so... aber hab ja schon nen neuen, auch wenn der neue nie so top in form ist wie der alte... aber das wird wieder.....
jetzt fertig mit

fftopic:
werde mal bilder der mängel machen.. urteilt mal...