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Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 08:00
von Stephan
Hi,
bei gelb fährt zwar eh jeder, aber in der StVO steht was anderes:
entnommen aus
www.verkehrsportal.de
§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
An Kreuzungen bedeuten:
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.
Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb - Rot beschränkt sein.
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 08:08
von Folterknecht
wenn sie denen einspruch dann stattgeben darfst du am ende noch bearbeitungsgebühr in höhe von 17,50€ zahlen ... bezahl einfach 10€ udn einen cent dann haben die sachbearbeiterinnen ihren sopaß aufm amt waqs sie mit dem 1 cent machen sollen ;) -> aufwand für die enorm !
hab gestern nem lkw im kreisel die vorfahrt genommen, weil ich gepennt habe .. natürlich die bullen hinter mir ! ARGH -> 3 strassen weiter angehalten worden -> 25€ :((
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 08:42
von Arnold69
Hallo,
noch zuerwähnen:
Bei roter Ampel mit grünem Pfeil zu Rechtsabbiegen:
Wenn an der Ampel das rote Lichtzeigen leuchtet und es ist ein grüner Pfeil für rechtsabbieger vorhanden MUSS an der Haltelinie angehalten werden und danach darf man in die Kreuzung einfahren und rechts Abbiegen wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer Gefährtet werden. Wenn man nicht an der Haltelinie anhält gilt es als Überfahren einer roten Ampel.
typisch deutsche Bürogratie.
(ist meine persönliche Meinung.)
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 09:02
von christian_scirocco2
Bei uns gibts sooooo viele Ampeln die eine Gelbphase von mehr als 5 Sekunden haben. Da halte ich doch nicht vorher an. Wenn man doch anhält, steht man... gelb... warten... rot.
Ich dachte bis jetzt immer das Gelb eine Warnung ist das die Ampel gleich rot wird.
Werde ich auch weiterhin so handhaben.
Gruß Christian
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 09:05
von scirocco_tim
das ist aber sinnvoll, grünpfeil heisst ja nicht dass keine autos kommen können oder fussgänger gerade grün haben.
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 10:30
von michaelX
Die Anhaltepflicht beim Grünpfeil ist 100% richtig da die Fußgänger quer vor dir grün haben!
Diese Anhaltepflicht wird trotz deutlicher Hinweisschilder konsequent ignoriert und da die Ampel dann schon lange rot ist kann das so richtig teuer werden!
Und daß "alle" was machen ist halt so aber gibt deswegen niemandem Recht auf irgendwas. Hier in der Satdt fahren auch "alle" noch bei rot drüber, selbst die Polizei! Und trotzdem ist es verboten und kostet.
Diese "Vorampeln" , die in NRW überall rumstehen (warum eigentlich, in anderen Bundesländern kommen die Autofahrer auch ohne zurecht!), gibt es laut StvO überhaupt nicht, die haben daher keine Aussagekraft.
m
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 10:58
von rollo
Hier bei uns in Kiel und Schleswig haben die jetzt feste Blitzer auf den größeren Kreuzungen aufgebaut. Und diese sollen auch dann blitzen, wenn man bei Gelb rüberfährt... Stand zumindest so in der Zeitung...Wie das funktioniert keine Ahnung, ich will es auch nicht ausprobieren...
Gruß Sepp
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 10:58
von 53er-Olli
Hallo!
Besten Dank Euch allen für das zahlreiche posten! - Hätte nie gedacht, wieviele von Euch mich in meiner Meinung bestärken! Natürlich geht's mir bei meinem Einspruch ums Prinzip u. nicht um die €10,00. Schließlich will ich nicht jeden Tag ohne Beweise so ein Schreiben bekommen u. €10,00 extra für den Weg zur Arbeit zahlen! Wahrscheinlich hat der eine oder andere Recht, dass ich am Ende Bearbeitung etc. obendrauf zahle aber scheiß doch auf die Kohle! Schließlich verschwendet man(n) ja auch so einiges für unnützes Zeug im ebay oder ???
Ich habe auch schonmal darüber nachgedacht, den POK xxx mal anzurufen, um mit ihm über den Sinn der Aktion, evtl. vorhandenes Beweisvideomaterial, dass nur 1 Zeuge vorhanden war etc. zu diskutieren.
Hier auf jeden Fall mal das, was ich der bearbeitenden Tussi geschrieben habe...
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Betr Aktenzeichen xxxxxxxxx
Sehr geehrte Frau xxxxx,
Ich habe heute schriftlich Bescheid über meinen angeblichen Verstoss gegen die Lichtzeichenanlage in Brigachtal-Kirchdorf, Marbacher Str., Höhe Kirche bekommen u. möchte dazu gerne hiermit Stellung nehmen. Das eingescannte u. handschriftlich ausgefüllte sowie unterschriebene Originaldokument füge ich dieser e-mail an.
Beim Passieren der Lichtzeichenanlage befand ich mich auf dem Weg zur Arbeit. D.h., ich kenne diese Stelle sehr genau u. weiß daher, dass es kurz vor dem Fußgängerüberweg auch eine Vorankündigung durch gelbes Blinklicht gibt, falls die Fußgängerampel aktiv geschaltet ist.
Ich bin mir zu 100% sicher, dass kein gelbes Blinklicht eingeschaltet war u. dass die Fußgängerampel erst kurz vor meinem PKW auf gelb geschaltet hat. Daher teile ich die Angabe auf dem Bescheid nicht, dass ich in der gegebenen Situation hätte problemlos anhalten können. Auch hat sich durch mein Verhalten zu keinem Zeitpunkt eine Gefahrensituation für den Fußgänger ergeben, da die Lichtzeichenanlage des Fußgängerüberwegs gerade erst auf Gelblicht geschaltet hatte.
Ich kann einen Defekt des Vorankündigungssignals nicht ausschließen. Evtl. war ich aber auch zu langsam unterwegs, habe das noch nicht aktive Blinklicht z. Vorankündigung passiert u. bin dann beim Umschalten auf Gelb am Fußgängerüberweg angekommen.
Ich bitte um den Erlass des Verwarnungsgeldes aufgrund oben gennanter Stellungnahme u. um eine schriftliche o. telefonische Stellungnahme zur Sache.
Telefonisch bin ich unter folgenden Rufnummern erreichbar:
(07721) xxxxxx (während d. Geschäftszeit)
oder (07721) xxxxxxx oder (0172) xxxxxx
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Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 11:16
von kuk
Also ich kann mich noch an meine Theoretische Führerscheinprüfung erinnern.
Da gabs folgende Frage:
Sie fahren mit 40km/h, 10m vor ihnen schaltet die Ampel von grün auf gelb.Was tun sie?
Richtige Antwort:
Geschwindigkeit halten, durchfahren
mfg kuk
Re: Bei Gelb über die Ampel = €10,00
Verfasst: Mi 4. Jan 2006, 12:29
von michaelX
Vorsicht mit "befand ich mich auf dem Weg zur Arbeit. D.h., ich kenne diese Stelle sehr genau" sowas wird schon mal gerne als Zeichen von Unaufmerksamkeit ausgelegt.
m