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Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????

Verfasst: Mi 16. Nov 2005, 01:38
von 53B
Das sind nur 35 Euro. Denke mal wenn man sich 100% im Recht fühlt würde ich dagegen angehen. Wenn es den so war würde ich mich da nicht drum drücken.
Zu der 3 Monatigen Verjährung kommen noch 2 Wochen Zustellfrist hinzu wenn mich nicht alles täuscht. Frag doch mal im verkehrportal.de nach. Da sind die Expertern für sowas am Start.

Re: verjährung verwarnung/bußgeld - wer weiß was????

Verfasst: Mi 16. Nov 2005, 09:35
von kogafreund
Nö, nix Zustellfrist.
Es ist so, wie ich oben geschrieben habe bzw. wie auch §§Rocco ausgeführt hat: Wenn 3 Monate nach "Tatbegehung" bzw. nach Vollendung der Ordnungswidrigkeit nichts passiert ist, dann ist der Käse gegessen: §§ 26, 24 StVG. Daneben gibt es auch noch eine sechsmonatige Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese ist hier aber nicht einschlägig.
Also alles im grünen Bereich.

Gruß

koga



Beitrag bearbeitet (16.11.05 09:35)