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Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 13:19
von kogafreund
@ CandidMastro
Wenn das Geld bei der Versicherung "rumliegt", ists ja gut

Bei mir kommt "erschwerend" hinzu:
Es wird nicht das betragsmäßige Guthaben angegeben, sondern nur der Zeitraum:
"Für die Zeit vom 23.08.2005 bis 01.01.2006 steht Ihnen noch ein unverbrauchter Beitrag zu."
Dadurch wird der ganze Vorgang noch schlechter nachvollziehbar. Die hätten doch auch einfach den Betrag hinschreiben können.
Ich sag nur: Höllisch aufpassen mit den Versicherungen !
Gruß
koga
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 13:51
von derkroenung
Moinse,
Schau mal in deinen Vertrag, wenn der Wagen mit abmeldung aus dem Vertrag ausscheidet, dann sind die zur auszahlung verpflichtet.
Wenn der Wagen erst mir verkauf ausscheidet, dann können die das so machen, weil du einen Bestehenden Vertrag nur "vorrübergehend Asusetzt"
Aber das ist eigentlich unüblich und nicht grade vertrauenserweckend. Daher würde ich an deiner Stelle die Versicherung kündigen. Natürlich als Kündigungsgrund auf den eklatanten Vertrauensbruch hinweisen, meistens haste dann ganz schnell einen an der Strippe, der das wieder grade bügeln will. Dann hast du auch wieder dein Geld, wetten?
Und die HUK ist nicht unbedingt die günstigste, da findet sich bestimmt noch was anderes.
Die Begründung die die Versicherung der Kerstin genannt haben ist ja zu schreien Komisch. Hast du eine Nachversicherungsablauf Versicherung...? Wenn der Abgemeldet ist, dann ist der wagen nicht mehr versichert. Alles andere ist käse.
Gruss Micha
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 15:50
von 53B
Ich will dann jetzt mal ein paar Sachen klar stellen. Zum einen bekommst Du dein Geld definitiv wieder. Manche Versicherunen ziehen so etwas leider etwas hinaus. Das Du jetzt mit dem Kurzzeittarif abgerechnet wurdest ist der normal fall. Wenn Du wieder ein Fahrzeug bei der Versicherung anmeldest wird der Kurzzeittarif aber aufgehoben und es wird verrechnet als hättest Du diesen Tarif nie gehabt.
Das hier einige sagen das das Fahrzeug abgemeldet Versicherungsschutz hat ist der grösste Blödsinn den ich in der letzten Zeit lesen musste. Das Fahrzeug hat nur angemeldet versicherungschutz.
>>>üblich soll sowas sein ja, hab ja meinen auch mal abgemeldet und die versicherung meint wenn ich die abmeldungsbescheinigung hinschicke bekomme ich das geld zurück ab dem tag der abmeldung. schicke ich es aber nicht zur versicherung behalten die das geld ein um evtl. schäden in der garage abzudecken die passieren könnten, ich behielt den schein und ließ ihn mir auszahlen nachdem ich den rocco verkauft habe.
Das ist sowas von unlogisch. Hab bislang noch nie eine Abmeldebescheinigung der Versicherung geschickt weil die das automatisch mitgeteilt bekommt. Dauert zwar dann ewig aber egal. Demnach müsste ich ja immer noch versicherungsschutz haben. Alles Blödsinn.
Versicherungschutz hat das Fahrzeug nur angemeldet. Wenn das Fahrzeug Saisonkennzeichen hat, ist es das gesamte Jahr versichert, darf aber nur im Saison Zeitraum betrieben werden. Wenn jemand denkt das es ausserhalb der Saison abgemeldet ist liegt er falsch.
Solange das Fahrzeug in einer Garge steht ist es noch über die Hausratversicherung abgedeckt.
Beitrag bearbeitet (13.09.05 16:52)
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 16:07
von Kerstin
ich will mich hier sicher nicht streiten, kann nur sagen was die tante mir am tel sagte ,
was ist wenn einer die garage aufbricht und auto weg??? oder ich aus der garage fahr oder schiebe (ist n garagenhof,)und n anderes dort stehendes ramme?oder da, was weiß ich, passiert,ich dachte so hat die tante das gemeint.
meine garage liegt etwa 30km von meinem wohnort.
hausratversichert ist mein auto in der garage ganz sicher nicht.oder??
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 16:44
von 53B
Ok, bei der Enfernung muss die Garage extra versichert werden. Bin jetzt von einer ans Haus gebauten Garage ausgegangen. Trotzdem gilt wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist gibt es keinen Versicherungsschutz. Für den Zeitraum zahlst du der Versicherung ja auch keine Beiträge. Keine Kohle, keine Leistung, so einfach wird das gehandhabt.
Wenn jemand die Garage aufbricht und das Auto gestohlen wird ist das je nach Versicherung ein hausratschaden. Sollte zum beispiel jemand in deine wohnung einsteigen, den schlüssel nehmen und das auto klauen ist es wenn ich mich rechterinnere aufjedenfall einer. Wenn Du das Auto in betrieb nimmst und etwas passiert hast du keinen versicherungsschutz. In so einem fall darfst du alles aus eigener tasche zahlen. Den Schaden an Deinem Fahrzeug, ist ja soweit klar und den am Unfallgegner.
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 23:48
von Stephan
Tja, da stellt sich doch die Frage, was steht in den Geschäftsbedingungen bzw. im Vertrag. Als ehemaliger Rechtsanwalt liest man doch sicher normalerweise das Kleingedruckte...
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Di 13. Sep 2005, 23:58
von kogafreund
@ Stephan L.
Ja,ja, das Kleingedruckte... .
Was meinst Du, warum ich den job hingeschmissen habe ? :-) )
Irgendwann geht man so vor, immer zuerst das Kleingedruckte bzw. den "Haken" an der Sache zu suchen. Und zwar auch dann, wenn es keinen Haken gibt. Diese Art durchs Leben zu gehen, wollte ich mir gerade abgewöhnen. Und es gibt wirklich kaum etwas Langweiligeres als Versicherungsbedingungen, die im übrigen rechtlich kompliziert sein können und umfangreiches Spezialwissen voraussetzen. Als Arbeits- und Strafrechtler bin ich da momentan überfordert, nähme aber die Herausforderung gerne an, mich schnell in die Materie einzulesen, wenn die HUK mich dazu zwingt. :-)
Dazu wird es hoffentlich nicht kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die ihre Kunden auf diese Weise loswerden wollen. Dennoch insgesamt eigenartig kompliziert das ganze. Eben echt typisch deutsch.
Gruß
koga
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 08:01
von 53B
Dirk das ist verarsche! Wie soll ich das noch erklären? Das Fahrzeug ist nicht für die Benutzung versichert, sprich das Fahrzeug kann keinen schädigen. Für Fahrzeuge die nur eine Haftpflicht haben ist hier die Sache erledigt. Wer das Fahrzeug nicht benutzen darf kann auch keinen Schaden anrichten. Soweit noch logisch. Wer wirklich der Meinung ist das die Versicherung hier irgendwas für einen tut liegt falsch.
Wer ein Fahrzeug mit Teilkasko oder Vollkakso versichert hat ist nun jetzt noch versichert. Aber was bringt das? Es bleibt also nur noch der Schaden der durch höhere Mächte oder 3te entsteht. Das einem ne Wildsau in das Fahrzeug rennt halte ich für unwahrscheinlich, also noch Diebstahl, Glasbruch, Hochwasser und die anderen Teilkasko schäden. Hier macht die Sache noch etwas Sinn. Wobei die Schäden auch über die Hausrat abgedeckt sind solange eine vorhanden sein sollte, das Fahrzeug darf ja nur auf Privatgelände stehen welches ja mitversichert ist.
Zur Vollkasko, das Fahrzeug darf nicht in betriebgenommen werden, also kann man auch keine Schäden verursachen. Zur inbetriebnahme zählt zum Beispiel auch beladen und da wäre auch kein versicherungsschutz mehr gegeben da das Fahrzeug ja nicht in betriebgenommen werden darf. Schäden die durch 3te verursacht werden übernimmt ja der Schädiger.
Also was bringt das nun? Ganz einfach. Mit diesen Argumenten sorgt die Versicherung dafür das der Kunde sein Geld bei der Versicherung lässt und die somit damit weiter arbeiten kann.
Ich glaube kaum das in dem Forum irgendwer wirklich was davon hat, genauso sinnvoll ist eine Garantie gegen Durchrosten auf Glasflaschen oder kostenloser Vorortservice für Reparatur der Elektrik eines Radbolzen.
Aber bleib da mal dran Dirk, ich wills jetzt auch genau wissen. Muss aber dazu sagen das ich kein Freund von Versicherungen bin, bei allen Zahlung wird versucht sich irgendwie rauszureden. Sollten irgendwelche Sachen als unmöglich erscheinen zeigen sie dich noch an wegen Versicherungsbetrug. Also ob es einen Fall gibt bei dem man wirklich noch mit einer Leistung rechnen kann halte ich fast für ausgeschlossen.
Aber noch was, was passiert wenn ein Schadenfall eintrifft, wird man hochgestuft? Gibt es eine Vertragsstrafe?
Beitrag bearbeitet (14.09.05 09:05)
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 09:35
von 53B
Schön und gut, das ganze bringt dir aber nichts. Sprich das Fahrzeug ist nur im stehen auf einem Grundstück das umzaunt ist und in einer Garage versichert. Was soll mit dem Auto passieren?
@Kogafreund: Mal zur Vertragszeit, die Versicherung kann Dir den wechsel zu einer anderen Versicherung untersagen. In der Regel macht das die Versicherung nicht aber unter Umständen können sie bei deiner zukünftigen Versicherung das Recht durchsetzten das Du bei der Versicherung Kunde bleibst. Ein Fahrzeug abmelden heisst nicht automatisch das die Versicherung gekündigt ist.
Re: Versicherung will Geld behalten !
Verfasst: Mi 14. Sep 2005, 09:36
von Kerstin
vielen dank, dirk.
genau dieser rosa schein geht zur versicherung der andere ist dann für die wiederanmeldung in der kfz zulassungsstelle.
<<<<<<Das ist sowas von unlogisch. Hab bislang noch nie eine Abmeldebescheinigung der Versicherung geschickt weil die das automatisch mitgeteilt bekommt. Dauert zwar dann ewig aber egal. <<<<<<<<<<<<<
klar dauert es mega ewig, warscheinlich weil dein überweisungsauftrag nicht mehr ausgeführt wird und die versicherung irgendwann beim ordnungsamt meldung macht, die dann eigentlich dein siegel abkratzen gehen müßte, und weil dein auto ja bei der KFZ stelle abgemeldet wurde krigt die versicherung erst dort die info das du es getan hast.
das nix zur versicherung geschickt werden muß, das ist nicht so!!! entweder dieser rosa schein (stilllegungsschein), bei verschrottung den abmeldung schein, oder bei verkauf die im kaufvertrag beiliegenden versicherundsmeldung.
vorher gibts kein geld zurück.
außer man will ewigkeiten warten bis die versicherung nachforschungen betreibt. lol wer will das schon.