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Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: Sa 27. Aug 2005, 18:25
von Outlaw
kein plan ich kenn den typen nicht mal. Hab hier nur einen beim Bund dem sein Kumpel will die wohl eingetragen haben. So und genau die keine andern.
ES wird doch irgendjemand in 20 Jahre Scirocco mal solche gesehen oder eingebaut haben. Oder ???
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: So 28. Aug 2005, 03:02
von Belling
mal ne sachen zu den normalen kleinen scheinwerfern. darf man die einfach umrüsten wenn man vorher welche mit höhenverstellung hatte? so wie ich bei meinem gt2?
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: So 28. Aug 2005, 08:40
von sciroccofreak willi
@Belling
Wenn Du höhenverstellbare hattest und Du baust die normalen kleinen GT-Scheinwerfer ein, so wird Dir das ein aufmerksamer TÜV-Prüfer als Mangel ankreiden.
Ich habe aber auch schon einen 91-er GT II gekauft, bei dem aufgrund eines Unfalls vorne statt der höhenverstellbaren die normalen Scheinwerfer verbaut wurden.
Das ist nicht mal dem Stilllegungs-TÜV-Prüfer aufgefallen, der sonst jeden Pfurz notiert hat.
mfg
Willi
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: So 28. Aug 2005, 08:54
von Eugen
Da hat Willi Recht. Eigentlich ist es nicht erlaubt. Fällt aber oft nicht auf. Das hängt damit zusammen, dass Autos aus der Schweiz und manchen anderen Ländern viel später eine LWR hatten. Wird so ein Auto importiert, dann wird es auch ohne LWR zugelassen. Aber dann wird in die Fahrzeugpapiere eine Ausnahmeregelung eingetragen.
Wenn man es korrekt machen will, dann müsste man das ganze eintragen lassen. Da wird es aber nicht ganz einfach, da es nicht viele Prüfer gibt, die einen "Rückschritt" zulassen werden.
Gruß,
Eugen
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: So 28. Aug 2005, 18:49
von Outlaw
Und wie schauts mit meim Prob aus ???
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: So 28. Aug 2005, 19:18
von Eugen
Mit Deinem Problem schaut es so aus, dass selbst wenn Du eine Eintragung bekommst, mit einer Briefkopie oder wie auch immer, diese nichts Wert ist. Jeder Polizist weiß, dass da ein E-Prüfzeichen drauf gehört. Ist es nicht da interessiert ihn auch keine Eintragung.
Gruß,
Eugen
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: Di 30. Aug 2005, 11:27
von Sven
Hi!
Warum willst Du denn unbedingt diese US- (sealed beam)- Einsätze haben?
Die haben gegenüber den GT- Einsätzen doch nur Nachteile...

Die Teile sind aus Kunststoff, wenn eine Lampe hin ist kannst Du denn ganzen Einsatz wegwerfen, sie sind wie mehrmals erwähnt nicht zugelassen, da sie kein E-Prüfzeichen haben...
Die Rahmen sind ja dieselben, also nur weil es dann die "echten" US-Einsätze sind? Versteh' ich nicht...
MfG, Sven.

Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: Di 30. Aug 2005, 14:17
von Sven
Hi!
Wenn's um die Klarglas-SW geht, ist das natürlich was anderes.

Die könnten mir auch gefallen, aber die haben ja leider auch kein E-Prüfzeichen.
MfG, Sven.
Beitrag bearbeitet (30.08.05 15:18)
Re: S: Eintragung von US Scheinwerfern
Verfasst: Mi 31. Aug 2005, 10:37
von Outlaw
hat sich für mich erledigt ka was der wollte und was nicht für mich ist das thema durch
thx @ all