@Käfer Robert:
mal ein Beispiel: vor Dir fährt ein Motorroller mit Versicherungskennzeichen und du hast 95 auf dem Tacho stehen. Anschließend hälst Du ihn an und stellst fest, er hat nen Klasse 3 Führerschein von 1975. Dürfte also nen 45km/h Roller fahren. Mhm, nun hat er erstens ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 STVG). Das stellt einen Vergehensstraftatbestand dar, der mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft wird. Aber was der da nun genau dran umgebaut hat, siehste nicht. Daher Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachtens.
Nächstes Beispiel: Du hälst ein Auto an,sagen wir mal nen Manta

, dass vor Dir auf der Bahn mit 230, gefahren ist. Eingetragen sind 110PS(weis der Geier, was es da für Motoren gibt) mit G-KAT (nachgerüstet) Steuereinstufung D3 (wie gesagt, nur ein Beispiel) und ne Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h.
Du guckst unter das Auto - kein KAT da. Mhm, erster Verdacht Steuerhinterziehung. Die Kiste läuft wie ein Sack nüsse und hat ne Einzeldrosselanlage, die auch nicht eingetragen ist. Das siehst Du beides. Nicht ganz klar ist Dir zB., ob der Aufgrund des Laufverhaltens des Motors nun Sportnockenwellen, ggf. ne Hubraumerweiterung. Was machste nun. Einzige Variante, Auto sicherstellen, technisches Gutachten erstellen lassen, dann die weiteren Maßnahmen treffen. Anschließend gibts das Auto zurück.
Gründe für ne Sicherstellung können eigenltich grundsätzlich nur 3 sein:
1. Umweltgründe (Fahrzeug stellt ein Umweltrisiko dar, zB. durch defekten Tank/Ölwanne)
2. Sicherheitsgründe (das Fahrzeug wird nur noch durch die Farbe zusammengehalten, defekte Bremsen usw.)
3. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (gravierende technische Mängel/fehlende Eintragungen) in erheblichem Umfang
zB. ist es bei ausländischen LKW gerade aus dem ehemaligen Ostblock so, dass Punkt 1 und 2 zusammenkommen und die dann nicht mehr weiterfahren dürfen, erst wenn alles repariert ist.
Der dritte Punkt trifft die von mir angesprochenen Beipiele: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten. Dabei ist aber immer das mildest mögliche und dabei den Erfolg der pol. Maßnahme garantierende Mittel. In der Regel ist das ein Mängelschein.
Außerdem trifft er zu, wenn das Fahrzeug ein Tatmittel, zB. beim Drogentransport ist.
Sicherstellungen sollen die Ausnahme sein und sind es in der Regel auch. In Berlin läufts teilweise etwas anders, aber das soll hier nicht das Thema sein.
Beitrag bearbeitet (08.07.05 14:34)