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Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: So 12. Jun 2005, 22:54
von 53B
Also alles was sich nicht um 8cm verbiegen lässt ist ein festes bauteil??

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 08:07
von FF81
Festes Bauteil ist Metall! Deine Schürze zählt nicht dazu!

Da es kein Gesetz gibt, kommen dir pfiffige Ordnungshüter mit der Straßenbauordnung! In der steht das Straßenbahnschienen bis zu 6cm aus dem Boden gucken dürfen-bist du also tiefer, kämst du da nicht drüber und wärst ein Verkerhshinderniss! So Argumentieren die!

Also nicht unter 6cm gehen...

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 09:27
von Tempest
Bei meinem Einser mit GTB Evo Rieger Schürze habe ich auch nur 5 cm Bodenfreiheit, ist im deutschen Fahrzeugbrief damals eingetragen worden.

Alltagstauglich ist das aber bestimmt nicht mehr, nur mal soviel dazu :hihi:

Tempest

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 10:34
von Eugen
Die Frontschürze zählt genauso als festes Bauteil, da sie nicht flexibel ist. Sie lässt sich nicht einfach wegbiegen, genau wie eine Ölwanne, die Schürze reißt irgendwann, eine Ölwanne auch.

Bevor ihr hier auf nicht existierende Gesetze verweist, solltet ihr Euch die Sachlage von Eurem Prüfer erklären lassen.
Ich habe es schon 1000 Mal hier geschrieben, die 8cm sind eine Einigung zwischen Polizei, TÜV und dem Gesetzgeber. Danach gilt jedes Fahrzeug mit weniger als 8cm zu festen Bauteilen als verkehrgefährdent und darf von der Polizei stillgelegt werden, selbst wenn eine Eintragung vorhanden ist. Deutschlandweit halten sich die Verkehrsrichter daran. Durch diese Einigung hat die frühere Richtlinie gesetzescharakter erlangt.
Noch was für alle Kenner der stvzo: es ist nicht das einzige Gesetzbuch, welches beachtet wird, zur stvzo gibt es noch 3 richtig fette Ordner mit Erklärungen und Anweisungen für Richter, TÜV und Polizei. Dort findet man mittlerweile auch diese Festlegung und zahlreiche Gerichtsurteile dazu.
Ich kenne Fälle, wo sogar die Versicherung ihre Leistung nach einem Unfall untersagt hat. Der Junge stand dann ganz schön blöd da und darf die nächsten 50 Jahre seine Schulden abbezahlen, er hatte aber 6cm Bodenfreiheit.

Ok, bei 7cm werden die meisten wohl noch ein Auge zudrücken, aber genaugenommen ist es nicht legal.

Ich halte es übrigens nicht für ungefährlich, wenn hier selbsternannte Richter und Gesetzeskenner solche Halbwahrheiten verbreiten. Ich kenne mich bei weitem auch nicht perfekt aus, habe aber die besagte Richtlinie bereits einige Mal nachgelesen und mich dazu auch mit einem Verkehrsrichter unterhalten dürfen.
Vielleicht sagt Stephan L. auch noch was dazu....

Gruß,
Eugen

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 12:22
von FF81
*lol*

Na wenn du meinst! Dann kennt sich mein Tüv-Prüfer eben nicht aus und ein befreundeter Richter meiner Eltern auch nicht!

Bitte dann schreib du hier wieter ich halte mich raus!

Ach ja und als ein Auto wegen der Bauvorschriften stillgelegt wurde, bzw zum Tüv gebracht wurde, war ich auch nicht dabei-hab ich nur geträumt!

*LOL*
Sorry, aber ich muss einfach nur lachen...

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 12:56
von Tempest
Ich denke mir mal, dass jeder wohl davon ausgehen kann, das er ein Risiko eingeht, wenn bei seinem Rocco die Bodenfreiheit die von der Richtlinie empfohlene Mindesthöhe unterschreitet.

Ob nun der jeweilige TÜV-Prüfer das so einträgt, ob ein Richter dem zustimmt, mag alles sein, aber derjenige ist letzendlich ein Risiko eingegangen.

Manchmal geht sowas gut aus, manchmal eben nicht. Solange sich alle in D Ansässigen davon bewusst sind, bin ich wieder zufrieden :-) Ich wohne ja nicht (mehr) da :zwinker: :hihi:

Tempest

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 15:31
von Eugen
Jetzt bleib locker, Dein Fall ist ein Einzelfall. Gefragt wurde nach den geltenden Gesetzen, nicht wie ein bestimmter Polizist auf bestimmte Sachverhalte reagiert.
Weißt Du, mir ist es doch egal ob es Polizisten gibt, die 5cm durchgehen lassen oder Richter, die es nicht so eng sehen. Das freut mich sogar, aber das ist nun mal nicht die Regel und dummerweise ist es sogar rechtlich, wenn ein Auto stillgelegt wird oder eben andere Konsequenzen daraus entstehen können.
Was bringt demjenigen dann, dass mal einer gesagt hat "mein Prüfer und der Freund meiner Eltern, der Richter ist, hat mal gesagt...."?
Ich frage dich mal ganz konkret, hast Du die Anlage zur stvzo auch nur einmal gesehen, geschweige denn gelesen?

Das ist die selbe bescheurte Diskusion wie mit den 50cm Scheinwerfermindesthöhe.
Ich kenne auch Prüfer, die eine Eintragung machen, wenn man 41cm zum Scheinwerfer hat. Aber kommt dann ein Polizist, der drauf achtet, dann nutzt die Eintragung nix.
Ich kenne auch Richter, die haben Leute in den Knast gebracht, weil sie einem entgegenkommenden Auto den Spiegel abgefahren haben und nicht gleich angehalten haben, sondern 100m weiter, das wurde dann als Fahrerflucht ausgelegt.
Deswegen kann man aber noch lange nicht sagen "wenn man einen Spiegel abfährt, muss man in den Knast".

Also hör jetzt auf mit dem Mist und wenn Du mir immer noch nicht glaubst, dann bemühe dich um die Anlage zur stvzo und lese nach.
Für mich ist die Sache erledigt und wir sollten uns lieber :bier: vertragen.

Gruß,
Eugen

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 18:10
von Roccopower
Ich unterbreche die aufkommenden Streitigkeiten (wieso eigentlich schon das dritte Mal, wenn ich einen Thread aufmache...!? :gruebel: ) mal mit ein paar Fotos und einer näheren Problembeschreibung in meinem konkreten Fall:
Ich habe mir als Mindestwert (abgesehen von den Richtlinien, vielen Dank soweit für die ganzen Infos!!) mal selber die Höhe definiert, mit der ich zumindest noch vor die Haustür fahren kann. Ermittelt habe ich die, indem ich in der Front einen Zollstock so verankert habe, dass er sich beim Befahren der Schräge genau auf die benötigte Höhe verschoben hat. Ergebnis: Unter 12 cm Bodenfreiheit läuft gar nichts!
Mit viel gutem Willen bringe ich es mit der GTO auf 9 cm. Also entweder ich schneide unten die Kante (ziemlich genau die fehlenden 3 cm; siehe 2. Bild) weg, was ich äußerst ungern bei einer so teuren Schürze machen würde. Außerdem hätte ich dann vermutlich keine saubere stabile Kante mehr und die Optik leidet garantiert auch darunter.
Oder ich brauche dringend eine andere Schürze, denn die Schweller an den Kotflügeln sind bereits eingeschnitten, daher ist Rückrüsten auf Serienstoßstange tabu.
Ich könnte mich noch mit einer Seidl anfreunden, daher eine Frage/Bitte an die Seidlfahrer unter euch: Könnt ihr mal die Höhe der Seidl-Frontschürze nachmessen? Eigentlich sollte die ja bei weitem nicht so weit nach unten gehen wie die GTO. Falls jemand dabei ist, der gerne tauschen würde, bitte melden. Meine GTO ist neu und unlackiert (siehe 1. Bild).

Gruß
Manuel

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 18:53
von Tempest
Schneiden würde ich da nicht, denn dann leidet die Stabilität des Materials gerade an den Lufteinlassstellen doch zu sehr darunter.

Es sieht auch irgendwie nicht mehr richtig aus, zumal Dir ja dann das nach hinten zurückgezogene Stück der Schürze fehlt.

Tempest

Re: Montage Rieger GTO Frontschürze: Bodenfreiheit...?

Verfasst: Mo 13. Jun 2005, 19:57
von All Eyez on me
Sorry,daß ich mal kurz verbessern muß! Aber das was Du da hast ist eine GTB Schürze!Weiß ich nur zu genau weil meine damals ganz genauso von Rieger zumir geliefert wurde und auch von mir ca. 4 Jahre in genau dieser Optik (nur halt mit Farbe) gefahren wurde bevor ich sie mir nach meinen Vorstellungen ummodelliert habe!

Nur mal so als Info am Rande! :hihi: :zwinker:

Seidl Schürzen haben etwas mehr Bodenfreiheit,das ist allerdings wahr.Aber glaube mir auch mit der Rieger kann man problemlos den Alltagbetrieb bewältigen.Auch Bahnschranken sind eigentlich kein Problem....ich bremse vielleicht kurz runter....aber drüberfahren ist eigentlich noch mit genügender Geschwindigkeit (ca. 30-40 Km/h je nach Unebenheit) locker drin.

Also keine Verkehrsbehinderung!

Und nochwas...........wehe Du schnibbelst an der guten Rieger rum...dann gibbet Haue! :kopfhaue: :zahnlos: :zwinker: