@Sebastian
Also mit Xenonkonform wird der TÜV-Prüfer auch gemeint haben, daß der komplette Scheinwerfer ein original Xenonscheinwerfer ist und dies auch aus der E-Prüfnummer ersichtlich ist. Echte Xenonscheinwerfer sind mit 'DC' oder sogar 'DC/R' (Bi-Xenon) gekennzeichnet.
In einen normalen Halogenscheinwerfer eine Xenonlampe einzubauen sehen die Prüfer gar nicht gerne, auch wenn es ein DE-Scheinwerfer ist.
Das wird ein seriöser Prüfer nie eintragen.
An an dem Thema 'Anbau des Höhenverstellungsmotor an die kleinen Doppelscheinwerfer' grüble ich auch noch rum. Sonst wären meine eintragunsfähigen Bi-Xenons auch schon verbaut. Weil SRA hat der Scala schon und ALWR liegt auch schon parat.
Ich glaube ich geh jetzt wirklich den Weg und setze die Xenons in einen Rahmen der normalen Scheinwerfer mit der Leuchtweitenregulierung, das wird die Sache doch noch vereinfachen.
@Folti
Die Scheinwerfer mit Leuchtweitenregulierung sind aber eben keine Doppelscheinwerfer!
Übrigens das sagt der TÜV zu den Xenons:
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Wir wollen, dass Sie sicher fahren.
Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
weitere Infos zu Scheinwerfern gibt es hier:
http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm
Da haben es die AMIS eben einfacher wie wir!
mfg
Willi