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Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 12:07
von All Eyez on me
Es gibt kein Gesetz in Deutschland,das die Mindestbodenfreiheit vorschreibt.Es gibt lediglich eine Richtlinie soviel mal dazu! Lest ruhig nach!
Und ich bekomme alle 2 Jahre problemlos meinen TÜV.Komisch oder?
Immer diese Zweifler!
Um 80/60 in Verbindung mit 15 Zoll fahren zu können muß man entweder sehr auf die richtige Einpreßtiefe der Felgen achten oder wenn gescheit aussehen soll (Radkästen richtig prall gefüllt) Bördeln bzw. innen die Plastikkanten wegschneiden und das Blech bördeln.Gegebenenfalls sogar ziehen.Je nach Optik die erreicht werden soll.
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 12:56
von Eugen
Ähm, bist du dir wirklich so sicher?
Es gibt tatsächlich kein Gesetz, aber dafür eine Einigung zwischen KBA, TÜV, Dekra etc, der Polizei und der Rechtssprechung. Diese besagt min. 8cm Bodenfreiheit zu festen Bauteilen, flexible Teile können deutlich drunter sein.
Im Klartext, ein Auto mit weniger als 8cm (bei 7cm streitet auch keiner) ist illegal, es kann ganz legal von der Polizei stillgelegt werden und nach einem Verkehrsunfall darf die Versicherung ihre Leistung verweigern, weil das Auto nicht verkehrssicher war. Jedes Auto mit weniger als 8cm gilt als verkehrsunsicher. Du kommst bei keinem Verkehrsrichter mit dem Auto durch, glaub mir. Dein Auto ist nicht das erste, welches ich mit weniger als erlaubter Bodenfreiheit sehe (eingetragen) und auch nicht das erste, welches stillgelegt wird.....
Eine TÜV-Plakette ist kein Freifahrtsschein und deinen TÜV will ich mal persönlich kennenlernen, das ist nicht die erste Geschichte mit deinem TÜV, aber das wollen wir mal nicht ausweiten.
Immer diese Unwissenden
Aber Recht hast du mit dem Börteln, das ist selbstverständlich bei vernünftiger Optik, aber das ist bei 13" auch nciht anders.
@RCV:
jo, als ich meinen Rocco mit 6cm gefahren bin, da gab es diese Festlegung auch noch nicht, da war das auch noch legal.
An der Karosse schleifen die Antriebswellen bei extremen Tieferlegungen vor allem bei Roccos vor Bj. 89. Davor waren die Ausschnitte in der Karosse nämlich kleiner.
Gruß,
Eugen
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 13:17
von RCV
Jo, meiner is ja Bj. 1991, von daher sollte da nix schleifen

Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 13:27
von sciroccotim
Scirocco Marc.. ne da musste schon mindestens den Innenkotflügel rausnehmen und nach oben hin ein Bisschen platz machen
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 17:07
von All Eyez on me
Ja das ist Auslegungssache...das gebe ich zu.Wenn man an den falschen Polizisten gerät kann das zu Problemen führen.Aber ich fahre wie gesagt meinen Rocco nun schon 6 Jahre so tief und er ist auch recht bekannt hier....bin auch schon in diverse Kontrollen gekommen,(bleibt bei einem auffälligen Auto eben nicht aus) aber es gab nie Probleme.Habe Papiere für alles und der Rest ist ganz legal eingetragen worden.Nicht zu vergessen,macht auch der Ton die Musik wenn man mit der Polizei spricht.
Alles in allem muß bei meiner Meinung bleiben,es ist einiges mehr in Deutschland machbar ohne das Gesetz zu übertreten,als manche Leute denken oder gerne zugeben wollen.Nur das wie ist immer die Frage.
Daß es Zweifler gibt bin ich schon gewöhnt,macht mir also nix mehr aus!
Wenn die Arbeiten/Modifikationen ordentlich und technisch anständig gemacht sind gibt es keine größeren Probleme.Klar nicht jeder Prüfer ist gleich bereit etwas einzutragen,aber zum Glück kommt es ja immer darauf an welchen Prüfer man erwischt und wie er die Sicherheitsaspekte sieht.Und bei sah es bis jetzt immer gut aus.Auch wenn man manchmal eben noch nacharbeiten muß oder mehrere Anläufe braucht.Daß eine TÜV-Plakette kein Freifahrtschein ist weiß ich ebenfalls,aber man muß sich auch nicht gleich jeden Spaß verderben lassen,weil einige meinen etwas sei nicht legal.Dann baut eben so daß man das Gesetz zwar "streckt" aber eben nicht übertritt.
Bei mir schleift auch im Übrigen nix und ansonsten gibt es auch keine Probs...das mit dem Verkehrsrichter weuiß ich nicht,gebe ich zu.Aber da ich es auch gar nicht ausprobieren will fahre ja auch nicht rum wie ein Berserker sondern so,daß ich auch lange dran Spaß habe.Ist ja schließlich kein normaler Gebrauchsgegenstand für mich sondern mein Ein und Alles.Da hängt soviel Zeit,Geld,Blut und Arbeit drin,da paßt man einfach ganz besonders auf.
Im weiteren ist ja nunmal so,daß ich lediglich Mittel und Wege aufzeigen will,was der/diejenige dann draus macht liegt nicht bei mir.Ich kann nur sagen baut alles,was ihr baut technisch anständig und sicher und laßt es in jedem Fall eintragen um Streß zu vermeiden....mehr geht nicht!
Desweiteren......warum zum Geier muß ich mich eigentlich in jedem Thread rechtfertigen in dem Du auch was schreibst Eugen???
Hab ich Dir was getan?
Es kann mir keiner was erzählen der Autos tunt,daß er nicht irgendwas und sei es noch so unwichtiges nicht ganz "sauberes" an seinem Auto hat/hatte.Auch TÜV Leute oder Polizisten nicht....denn ich kenne einige und habe da ganz andere Erfahrungen gemacht.Beschäftige mich im Übrigen ja auch nicht erst seit gestern damit!
So soviel jetzt erstmal wieder dazu.Ich werde jetzt leider wieder mal den Mund halten und hier nix mehr schreiben um den lieben Frieden im Forum zu wahren. *unverständlicheskopschütteln*
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 17:57
von Scirocco Marc
also mir iss vom kfz mechaniker gesagt worden das man wenn man nen anderes fahrwerk eingebaut hat, das der restfederweg 2 cm betragen muss stimmt das? (ich frage mich dann nur wie andere leute die ihr auto extrem tieferlegt haben biss das fast die reifen am kotflügel streifen wie die darauf tüv gekriegt haben.
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 19:08
von Eugen
@All Eyez on me:
jetzt bleib cool, ich hab nix gegen dich und du musst dich nicht rechtfertigen. Ich wollte dir nur sagen, dass deine Eintragung nichts Wert ist. Sie ist nicht Auslegungssache, sondern illegal.
Fahr dein Auto so wie es ist, es ist dein Recht, aber ich will es nur gesagt haben, nicht dich kritisieren.
Was gibts an einer Anweisung des KBA auszulegen?
Ach ja, ich bin kein Kritiker deines Autos.
Also:
Gruß,
Eugen
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 19:09
von All Eyez on me
Gesetzlich vorgeschriebener Restfederweg sind 3,5 cm. Ist bei solch extremen Tieferlegungen aber eigentlich nur mit Gewindefahrwerken einzuhalten.
Was ein Glück habe ich eins.

Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 21:47
von All Eyez on me
Mein Auto ist nicht illegal!

Auch wenn es so aussehen mag!Schließlich ist das ja auch in gewissem Maße beabsichtigt.Ich gehe nunmal gern an die Grenzen des Machbaren.Und meine Eintragungen sind ebenfalls rechtens.Schließlich sind sie von diversen verschiedenen TÜV Stellen gemacht worden. Verstehe also nicht warum die nix wert sein sollen.Man kann doch nix mehr machen als zum staatlichen TÜV fahren,das Zeug eintragen lassen?! Ist ja toll wenn das nix wert sein soll....dann kann ich mir das Geld in Zukunft wohl sparen oder wie?Wie gesagt ich fahre schon seit ein paar Jahren immer mal wieder zum TÜV und lasse die Neuerungen immer mal wieder eintragen,schließlich geht´s ja immer weiter.Und da kann man als Normalsterblicher nix weiter tun als so zu bauen wie es der TÜV will und einträgt.Und darauf werde ich mich auch in Zukunft verlassen.
Polizei sagt auch nix,außer ab und zu,daß mein Nummernschild zu tief ist aber das weiß ich und kann gut damit leben.Kann ich ja nix für,daß Rieger die Kennzeichenmulde so blöd baut.Und ich werde mir ganz sicher nicht die gecleante Front verbohren um das Ding höher zu hängen.Es ist auch so sehr gut sichtbar angebracht.
Ansonsten ist es schön das endlich mal geklärt zu haben,daß Du nix gegen mich hast...

ich dachte nämlich schon es wäre so,weil wir uns irgendwie in fast jedem Thread wieder am Kopf haben.Ich versuche nämlich echt immer ganz ehrlich zu meinem TÜV zu kommen,das kannst Du mir ruhig glauben.Es dauert zwar ab und zu etwas länger und es ist um einiges mehr Arbeit,aber darauf lege ich nunmal Wert.Es ist nämlich nicht besonders toll,eine cooles auffälliges Auto zu haben und alle 3 Wochen stillgelegt zu werden,oder Punkte wegen nicht eingetragener Teile zu bekommen.Oder gar die Eintragungen angezweifelt zu bekommen.Zum Glück habe ich bei den Cops hier keine Probleme wenn ich in die Kontrolle komme,wenn sie meine Eintragungsliste im Fahrzeugschein sehen und ich ihnen auch alle restlichen Papiere zum Lesen anbiete.

Sie sehen das Auto live und können sich davon überzeugen,daß technisch wirklich alles ok ist.Ich mache mir ja schließlich nicht umsonst seit Jahren so eine Heidenarbeit mit dem Ding!
Ansonsten....mich würde Dein Rocco mal interessieren.Bilder?
Re: Ab welcher Fahrwerk/Felgen Konstruktion schleife ich aufm Boden?
Verfasst: So 20. Feb 2005, 22:28
von Eugen
Ne du, ich will dir nicht an den Kragen. Das passt schon.
Der TÜV ist eine GmbH und keine staatliche Unternehmung.
Wenn eine Eintragung durchgeführt wird, die gegen geltendes Recht verstößt, ist diese illegal.
Es interessiert keinen Prüfer, keinen Polizisten und keinen Richter ob man mit dem Auto bis dahin überall durchgekommen ist oder nicht.
Seit knapp einem Jahr gibts eben diese Regelung, die für alle Behörden und Vereine Gesetzescharakter hat, so einfach ist die Sache.
Ich weiß wie schwer es ist ein Auto zu bauen, welches in jeglicher Hinsicht legal ist, wenn du meine Umbauten und Pläne kennen würdest, dann würdest du wissen, dass ich auch an die Grenzen gehe.
Bilder von meinen Roccos sind schon seit langem auf Scirocco88 veröffentlicht.
http://www.scirocco88.de/eure-sciroccos ... index.html
Die 14" auf dem 16V sind allerdings Vergangenheit und einiges am JH auch.
Gruß,
Eugen