Re: Bewertung Unfallauto
Verfasst: So 30. Jan 2005, 20:35
Hallo marilisi, nach bisheriger Rechtsprechung muß der schadensersatzpflichtige Unfallgegner die Reparaturkosten bezahlen, wenn diese 130% des Zeitwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs nicht übersteigen. Dein Problem ist in erster Linie der richtige Zeitwert, den letztlich nur ein Sachverständiger ermitteln kann, dessen Kosten trägt der Unfallgegner. Vielleicht kannst Du Dich mit der gegnerischen Versicherung auf einen Betrag einigen, mit dem Du Dir eine gebrauchte Tür beschaffst und die Reparatur in Eigenregie (versuch mal herauszufinden , was dich das kostet) durchführst Das kann für beide Teile vorteilhaft sein: Bei Abrechnung als Totalschaden müßte der Unfallgegner (bzw seine Versicherung) nicht nur den Zeitwert bezahlen, sondern auch Sachverständigenkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Kosten der Abmeldung und Anmeldung des Ersatzfahrzeugs, Kfz-Kennzeichen, pauschale Parteiunkosten (ca. 30 EUR für Telefon usw), evtl anfallende Verschrottungskosten. So kann es bei wirtschaftlicher Betrachtung durchaus für die Versicherung günstig sein, sich " vernünftig" mit Dir zu einigen. Ohne Gewähr, aber mit besten Wünschen! Viel Glück!