Re: Wie war das nochmal...?
Verfasst: Di 23. Nov 2004, 18:11
Da muss ich dem Stephan und dem Prof absolut Recht geben. In der original BE (Betriebserlaubnis) eines Fahrzeugs wird dieses in allen seinen Einzelheiten beschrieben. Sobald man etwas verändert und dies steht nicht in der BE des Fahrzeugs drin, erlischt die BE.
Warum?????? Es geht um das Verhalten bei Unfällen, aber auch um die Aerodynamik und das damit unmittelbar zusammenhängende Abgasverhalten eines Fahrzeugs.
Eine originale Stoßstange (von welchem Auto auch immer) lässt sich allerdings relativ einfach eintragen, weil man durch die Originalität einen Nachweis über das Bruchverhalten schon hat (in der BE des jeweiligen Herstellers). Auch eine selbstgebaute Stoßstange kann man eingetragen bekommen, wenn man das Bruchverhalten des jeweiligen Materials nachweisen kann (Materialgutachten).
Dies gilt auch für die Golf3 Lippe --> eintragen lassen.
Scheinwerfer kann man einbauen welche man will, Hauptsache sie haben ein E-Prüfzeichen. Nur die Einbauvorschriften, also Höhe, Lage etc., müssen eingehalten werden und die stehen im §50 stvzo (stimmts Stephan?)
Bei einer Rücksitzbank ist eine Eintragung nicht erforderlich, solang man nichts größeres verändert, wie zum Beispiel die Anzahl der Sitzplätze oder ein anderes Sitzsystem (Vollschalen hinten oder derartiges), es müssen halt wiederrum die gültigen Vorschriften erfüllt sein.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich und vollständig.
Gruß,
Eugen
Warum?????? Es geht um das Verhalten bei Unfällen, aber auch um die Aerodynamik und das damit unmittelbar zusammenhängende Abgasverhalten eines Fahrzeugs.
Eine originale Stoßstange (von welchem Auto auch immer) lässt sich allerdings relativ einfach eintragen, weil man durch die Originalität einen Nachweis über das Bruchverhalten schon hat (in der BE des jeweiligen Herstellers). Auch eine selbstgebaute Stoßstange kann man eingetragen bekommen, wenn man das Bruchverhalten des jeweiligen Materials nachweisen kann (Materialgutachten).
Dies gilt auch für die Golf3 Lippe --> eintragen lassen.
Scheinwerfer kann man einbauen welche man will, Hauptsache sie haben ein E-Prüfzeichen. Nur die Einbauvorschriften, also Höhe, Lage etc., müssen eingehalten werden und die stehen im §50 stvzo (stimmts Stephan?)
Bei einer Rücksitzbank ist eine Eintragung nicht erforderlich, solang man nichts größeres verändert, wie zum Beispiel die Anzahl der Sitzplätze oder ein anderes Sitzsystem (Vollschalen hinten oder derartiges), es müssen halt wiederrum die gültigen Vorschriften erfüllt sein.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich und vollständig.
Gruß,
Eugen
das könnte ich dann einfach so machen ohne eintragung??
die sind auch toll... naja dann werd ich mal die tage, mit einem zollstock befaffnet, auf die suche gehen was so alles passen könnte...