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Re: Hilfe 50cm zum Scheinwerfer

Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 19:29
von Eugen
@Psycho:
das stimmt allerdings, dass selbst beim TÜV die Meinungen unterschiedlich sind. Das kann ich aber auch verstehen, denn wir fordern schließlich ein Gesetz zu umgehen und berufen uns auf sein Erscheinungsdatum. Nun, blöderweise steht das Datum nirgendwo drin.
Wer das genau wissen soll, der muss sich im Paragraphenjungel schon sehr genau auskennen.
Um das überprüfen zu können, müsste der Prüfer die StVZO von vor 1988 haben.
Ich weiß auch nicht in welchem Jahr welches Gesetz erschienen ist, das kann man auch vom Prüfer kaum verlangen.

@Folti:
erstens sind Polizisten keine blöden Penner, kommst du den so bei einer Kontrolle, dann gibts für dich zurecht auch eine Anzeige.
Erklärt man es den aber genau, dann sehen die es meistens ein.
Wird man zu Unrecht beschuldigt oder das Auto sogar stillgelegt, dann gibts einfach eine Dienstaufsichtsbeschwede.
Aber kein wunder, wenn so primitive Argumente wie deine bei keinem Polizisten Anklang finden.
Die StVZO gibts übrigens in jeder Buchhandlung zu kaufen, aber ob du den Text da drin verstehst, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Da wird nämlich eine andere Sprache benutzt ohne "Penner, blöd und Mist".

mfG,
Eugen

Re: Hilfe 50cm zum Scheinwerfer

Verfasst: Fr 7. Mai 2004, 20:21
von RCV