@Steven...bei den Blinkern von MTS ist bereits eine Fassung für Standlicht vorhanden. Man muß dann nur noch die Kabel an das Standlicht der Hauptscheinwerfer anschließen und schon hat man in den Blinkern das Standlicht aktiviert!!!
Kein umstecken, alles schon dabei!
FRAGE zur Standlichtfunktion in den weißen Blinkern???
- elvisap
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Re: FRAGE zur Standlichtfunktion in den weißen Blinkern???
Grüße, Micha...
90er GT II, 95 PS (JH), Grün-Perleffekt, 30'er Momo Team, Corrado-Sitze,
Gema Schaltwegverkürzung, weiße Blinker, H&R Monotube Geindefahrwerk
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Re: FRAGE zur Standlichtfunktion in den weißen Blinkern???
Dat mit den doppelten Standlicht ist verboten, weil !!
Das Standlicht auch Begrenzungsleuchte genannt wird und das Auto nur eine und nicht zwei äußere Begrenzungen hat!
Wiederspüchlich ist, das im Stand (wo ein Auto nur mit diesen betrieben wird) eine Beleuchtung auch mit unzulässigen (laut STVZO) Leuchten erfolgen darf, solange es keinen Behindert, Verwirrt oder Beeinflusst oder was auch immer!
Demnach ist im Stand (Motor aus) sogar die Unterbodenbeleuchtung erlaubt, wenn auch nicht gern gesehen oder von unwissenden Grünen als verboten abgestempelt.
Mit ohne Ablendlicht darf man ja eh nicht Fahren, wenn es dunkel ist und nur mit Standlicht find ich Armseelig (arme Leute, können nichtmal den Strom fürs Abblendlicht zahlen). Also sieht eigentlich keiner, das das Standlicht im Scheinwerfer mitleuchtet. Wenn eine Abblendlampe defekt ist, dann kann man ja schnell mal eine an der Tanke holen und schnell einbauen, dann kann weder ein Grüner, noch ein TÜVler was sagen!
Ich habe z.Bsp. Gesetzeswidrig 5W Halogen Lampen in der Standlichtfassung, ist im Stand um einiges heller und der TÜV hat bis jetzt nix dagegen gehabt. Nachteil: die Dinger kosten 4-7 EURO das STk.
Das Standlicht auch Begrenzungsleuchte genannt wird und das Auto nur eine und nicht zwei äußere Begrenzungen hat!
Wiederspüchlich ist, das im Stand (wo ein Auto nur mit diesen betrieben wird) eine Beleuchtung auch mit unzulässigen (laut STVZO) Leuchten erfolgen darf, solange es keinen Behindert, Verwirrt oder Beeinflusst oder was auch immer!
Demnach ist im Stand (Motor aus) sogar die Unterbodenbeleuchtung erlaubt, wenn auch nicht gern gesehen oder von unwissenden Grünen als verboten abgestempelt.
Mit ohne Ablendlicht darf man ja eh nicht Fahren, wenn es dunkel ist und nur mit Standlicht find ich Armseelig (arme Leute, können nichtmal den Strom fürs Abblendlicht zahlen). Also sieht eigentlich keiner, das das Standlicht im Scheinwerfer mitleuchtet. Wenn eine Abblendlampe defekt ist, dann kann man ja schnell mal eine an der Tanke holen und schnell einbauen, dann kann weder ein Grüner, noch ein TÜVler was sagen!
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85\' GTX DX 112PS JETEX-Komplett-Anlage, Steppan-Heckflügel, 7/8x14", 60er SPAX, AUTOGAS-Anlage
92\' Polo 1.3 86C
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