Deutschland ist nen Scheißland, wenns um Gsesetze geht. Das beschichten von Leuchteinrichtungen an Autos/Motorrädern usw. ist verboten, wenn die Leuchten nicht vom Hersteller so gebaut wurden.
Der TÜV-Prüfer darf solche Rückleuchten gar nicht eintragen, auch eine andere Farbe nicht !!
Das E-Prüfzeichen wird mit Veränderung ungültig. Man kann ja ein neues Prüfzeichen beantragen, jedoch muss man dafür mind. 10 geänderte Exemplare beim Lichttechnischen Institut einreichen, die getestet werden auf allen möglichen Kram. Wenn du dann nen neues E-Zeichen hast, dann musst du das noch irgendwie auf das Licht bekommen und erst dann darf das ein TÜV-Prüfer eintragen!
Ich denke mal, das es nicht gerade billig ist!
****WER KENNT DIESE RÜCKLEUCHTEN****
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Re: ****WER KENNT DIESE RÜCKLEUCHTEN****
85\' GTX DX 112PS JETEX-Komplett-Anlage, Steppan-Heckflügel, 7/8x14", 60er SPAX, AUTOGAS-Anlage
92\' Polo 1.3 86C
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