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Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 23:18
von Folterknecht
also das ist mir ja danna uch mehr als rätselhaft bei normalem braucht man den ganzen schnickschnack und beu fern zusatzscheinwerfern einfach ranschrauben und glücklich sein ... na doll .. .dann bau ich mir die ran udn fahre nurnoch mit fernlicht :)

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Di 28. Okt 2003, 13:29
von Stephan
Hi,
@Michaelx
Wenn Du nochmal auf die Seite mit dem Luminator schaust, siehst Du das da dabei steht: im Bereich der StVZO nicht zugelassen.

@Gustl
Wenn ich dich damit mal rausziehe (sprich mit einem solchen nicht zugelassenen Umbau) stelle ich dein Auto sicher und beantrage die Stilllegung! Außerdem würdest Du dann eine Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung (Erlöschen der Betriebserlaubnis bekommen).

MfG,
Stephan

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Di 28. Okt 2003, 13:31
von Stephan
Die Fernscheinwerfer für den Spoiler scheinen aber zulässig zu sein.
MfG,
Stephan

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Di 28. Okt 2003, 21:07
von Stephan
??? Pencil Beam? Ich meinte eigentlich den DE-Xenon Fernlichtscheinwerfer:
http://www.hella.com/produktion/HellaPo ... de/uni.jsp

steht doch dabei, dass er ECE geprüft ist. Müßte man bei Hella mal direkt nachfragen. Oder welchen meintest Du jetzt? Der Luminator würde echt mistig aussehen, außerdem ist er ja wie gesagt nicht zulässig. Beim Comet 200 steht auch dabei, dass er ECE geprüft ist.

MfG,
Stephan

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 15:21
von Macho
>Übrigends brauchst du keine Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung

Stimmt !

http://home.t-online.de/home/oliversieg ... /xenon.jpg


Gruß Macho

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 17:11
von Stephan
Hi Knechti, ganz einfach, weils eine Bestimmung vom KBA ist, das bei solchen Umbauten eine LWR und SRA eingebaut werden müssen.

MfG,
Stephan

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 17:17
von Stephan
Wer den Test genau liest wird schnell im 2. Absatz finden, dass dort von bisher erteilten ABG (Allgemeine Betriebsgenehmigungen) die Rede ist, Stand Oktober 96.
Das KBA hat aber letztes Jahr eine Stellungnahme dazu herausgegeben, das beim einbau von Xenon Licht ohne LWR und SRA die Betriebserlaubnis erlischt. Offenbar ist die Regelungslücken für Xenonlicht gefüllt worden. Die hatten ja auch 6 Jahre Zeit dazu (Stand 2002).
Das Dokument dazu habe ich nicht mahr, seit letztem Festplattencrash, vielleicht hats ja noch einer von euch (Dirk?). Ansonsten kann man es ja mal beim KBA anfordern.

MfG,
Stephan

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 17:19
von Stephan

Re: xenon bzw. de scheinwerfer scirocco 2

Verfasst: Mi 29. Okt 2003, 17:27
von Stephan
§§50 Abs.10 i.V.m. 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO regelt genau diese Lücke:

Vorgeschrieben sind LWR und SRA für alle Fahrzeuge:

- die bereits im Verkehr sind und nach dem 1.4.2000 mit
Gasentladungslampen ausgestattet werden

und

-für alle die ab 1.7.2000 in den Verkehr kommen (Neuwagen mit Xenon)

Hoffe die Diskussion hat sich nun endlich erledigt.

MfG,
Stephan