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Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 15:35
von cekey
ähhm, ich versteh noch net warum das drehen was mit der scheinwerferkante bringen soll

aber egal

falchere Scheinwerfer wären z.b. diese seperaten Rallyescheinwerfer die´s gibt, kannst ja oben auf die haube baun


und weil das wahrscheinlich scheisse aussieht verbauma lieber schlafaugen *ggg*


kannst ja auch was baun was hochfährt beim licht einschalten

in der nacht isses ja egal ob die Front scheisse aussieht, standlicht, blinker etc muss halt passen, weiss nicht wie da die höhe vorgeschrieben ist


also das beste meiner hirngespinnste find ich bis jetzt die schlafaugen

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 15:48
von DucAndi
Scherzbold!!!! Witzkeks!!!!!


Schuld ist sowiso nur der TÜV!!!!!!!!!!

Aber bevor ich auf Calibra-SW zurückgreife, lass ich ihn lieber so.


Hätte mit den Gedanken gespielt mir Rally-SW einzubaun. Da aber die aussen rund sind, hätt ich die einfach gedreht.......
Sonst hätten die ja ned zum Blinker gepasst......


Naja, da fällt mir schon noch was ein. Und wenn ích Motorrag-SW einbau!!!!

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 15:49
von DucAndi
Ja sag amal!!!!!!!!!!!


Wosn los heute???


So dicke Finger hab i ja garned............


:grins:

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 15:58
von cekey
oder bau dir so höcker wie der alte 911er

sieht bestimmt genial aus *ggg*


was sagstn zu schlafaugen????



und bei rallyescheinwerfern gibt´s auch eckige, und die dann als abblend, fern, etc

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 16:01
von Folterknecht
iihhh calibra SW ! :kotz:

dann mach die US llok SW rein dei sind n stück höher .... ich komem immer wieder gerne auf das porsche beispiel zurück wegen dem TÜV ! warum darf DER das ???? ist durch eine sodnergenemigung vom tüv das licht automatisch höher oder strahlt erst nach oben und macht dann einen knick nach vorne ??? ne ! und ausserdem ist glaube ich sogar eh schon zumindest beim 16V der das sportlichere fahrwerk drin hat von hause aus der SW eh schon tiefer wie 55cm ! oder ?

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Di 14. Okt 2003, 16:41
von mika4real
war denn schon mal einer beim tüv wegen dieser scheinwerfer kanten sache und hat sich genau erkundigt????????

sciroccos sind halt orginal so flach und haben ne betrieberlaubnis und die gängigen fahrwerke auch tüv wird ja an den scheinwerfern nix rumgebaut. mache mir da keine sorgen

hatte denn schon mal wer probleme deswegen mit dem tüv oder der polizei???

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 07:21
von Zanzi
Guten Morgen,

die Polizei in Stuttgart hat Ende Juni mein Scirocco zur DEKRA geschleift und hat ihn zwei Stunden lang komplett untersucht, kontrolliert und anschließend stillgelegt. Dabei kam das auch mit den Scheinwerfern zum vorschein.
Im Mai 1997 wurde ein Sportfahrwerk verbaut und erst 2003 merkte der DEKRA bei ner Kontrolle das die Lichtunterkantenaustrittsfläche (oder so ähnlich) zu tief sei. Die Kante müsste 50 cm über der Fahrbahn liegen, meine war knapp 45 cm tief. Auf gut deutsch gesagt, dürfte niemand rein rechtlich gesehen ein Sportfahrwerk in einem Scirocco verbauen, da die Lichtunterkantenaustrittsfläche schon im Originalzustand 50 cm hoch ist. Warum gibt es dann ABE's und Gutachten für solche Fahrwerke???

Die Mindesthöhen der amtlichen Kennzeichen kennt ihr auch?
Wenn nicht: mindestens vorne 20 cm und hinten 30 cm über der Fahrbahn.

Mindestbodenfreiheit: 9 cm liegen noch im Bereich der Toleranz (steht in meinem Gutachten von der Stilllegung).

Gerade wegen der Licht.....austrittsfläche suche kaufe ich mir nächsten Monat ein FK Königsport Gewindefahrwerk. Will mein Auto aber nicht wirklich höher schrauben (max. 2 cm).
Zur Zeit hört man vermehrt, dass die US-Scheinwerfer höher liegen, aber wie sieht danach den die Front aus und wie ist das mit den deutschen Blinkern (habe die weißen MTS-Blinker)?


MfG
Zanzi

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 18:29
von Sven
Hi!

Die "US"-Scheinwerfer bringen da schon einiges an Spielraum.
Die Scheinwerfer sind niedriger, darunter sind dafür Plastikleisten angeschraubt.
Das bringt zusammen mit den Scheinwerfer-Rahmen (mit denen die Einsätze an den Trägerrahmen geschraubt werden) eine 4 - 5 cm höhere "Lichtaustrittskante". :-) )
Bleibt nur noch das Problem, daß das vordere Kennzeichen serienmäßig schon auf Mindesthöhe (20 cm) montiert ist. :-(

MfG, Sven. :wink:

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Mi 15. Okt 2003, 21:59
von Folterknecht
moooooment ..wenn ein sportfahrwerk eingetragen ist ! steht nicht dabei wann es eingetragen wurde ! (oder?) also kann man ja jetzt behaupten das wurde vor deiser unsinnigen 50cm gesetze verbaut ! also rechtmäßig eingetragen :)


.. ausserdem isses ja echt quark da dürfte ja keine firma mehr ABEs vom tüv für ihre fahrwerke bekommen weil ja alles illegal weil dann die schweinwerfer zu tief hängen.

wie hoch ist die kante beim serien 16V mit den großen klotzscheinwerfern ?

ich hasse solche gesetze ! :kotz:

was ist eigentlich wenn man denen vom tüv erzählt das der im serienzustand schon tiefer als 50 cm ist ???? wissen die das ?? kontrollieren dei das ????? ich möcht wetten: NEIN ! ABE hat er ja schleißlich damals als VW den gebaut hat bekommen !

Re: Scheinwerferfrage

Verfasst: Do 16. Okt 2003, 09:16
von gettokind
Also ich weis auch nicht was der Scheiss soll. Mein Kennzeichen hängt 17,5cm über dem Boden. Meine SW hab ich noch nie gemessen (warum auch "BJ 85"). Wenn ich das Kennzeichen höher nehme, dann nehme ich meinem Motor die Kühlung, weil ich diese Öffnungen unter der Stoßstange verdecke. In der STVO steht drin, das ein vorderes Kennzeichen an der dafür vorgesehenen Stelle angebracht sein muss (also nicht hinterm Scheibenwischer oder der Windschutzscheibe) Diese Stelle ist bei mir in 17,5cm Höhe vorgesehen und damit ist für mich gut. Also wiedersprechen sich doch ganz offensichtlich die Gesetze hier!
Wenn ich mir nen Lamborghini kaufe, dann ist das Kennzeichen vorn wahrscheinlich direkt überm Asphalt und da gibts auch keine andere Möglichkeit das Teil fest zu machen. Wie bitteschön wird das dann geregelt?
Wenns da ne Ausnahmegenemigung gibt, dann muss man die doch auch für andere Fahrzeugtypen beantragen können? Oder?