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Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 11:06
von Eugen
Das Autohaus kann die Auktion wirklich anfechten, wenn sie nachweisen können, dass es ein Verschreiben war. Wie schon erwähnt steht das im BGB (§119).
Wäre aber die normale Auktion mit diesem Ergebnis ausgegangen, dann hätten die das Teil auch abgeben müssen.
Bin mal gespannt, was aus der Geschichte wird.
mfG,
Eugen
Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 11:32
von Folterknecht
das war ne normale auktion eben mit der sofortkauf option sofortkauf 2€ ;)))
Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 13:35
von Meiki
@Folti
seit neuestem Arbeiten die auch etwas schneller bei Ebay und die Auktionen stehen flux drinnen.
Für den 2€ Rocco wäre ich auch Meilenweit gefahren.
mfg Meiki
Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 14:36
von Jan-Hendrik
AAALTER !!!
Wie kann sowas nur angehen ?!
Der Typ von dem Autohaus wird sich bedanken bei seinem Mitarbeiter, der den Rocco eingestellt hat.

Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 16:01
von scirocco2002
Les dir mal die AGB's von Ebay genau durch!
Soweit ich weiss schliesst der Käufer und Verkäufer bei Kaufabschluss einen Kaufvertrag ab! Von diesem kann man nicht so einfach zurücktretten!
Gruss
Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 17:09
von Folterknecht
da steht aber auch das man den vertrag für ncihtig erklären kann wenn ein eindeutiger fehler drin ist !!! und das ist eigentlich klar bei 2 euro ... und wenn man so die anzeige von mobile.de sieht ....
Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 18:12
von Eugen
Selbst wenn in den AGB's von eBay drinstehen würde, dass die Auktion nicht rückgängig gemacht werden kann, würde dies nicht gelten. Ein Grundsatz ist: die AGB's dürfen das BGB nicht ausschließen. Das steht übrigens im §2 AGB-Gesetz drin.
@Scirocco-Franze:
Die Sache sieht schlecht für dich aus, aber selbst wenn der Typ wegen Irrtum zurücktreten wird, kannst du versuchen noch etwas Schadesersatz zu bekommen.
Vielleicht kannst du dich mit ihm aber auch so einigen. Du trittst von deiner Forderung ab und er zahlt dir halt dafür.
Ich drücke natürlich alle Daumen dafür, dass die Sache für dich gut ausgeht.
mfG,
Eugen
Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 18:22
von Rolf
Sagt mal Leute, warum ist das denn ein offensichtlicher Fehler?
Ich würde mal so argumentieren:
Diese alte Kiste hat 11 Jahre auf dem Buckel! Der wird nicht mehr von VW hergestellt und der Teileverkauf wird (hab ich im Forum gelesen) auch bald eingestellt. Ja wer will so ein olles Ding denn noch haben? Das Autohaus wollte den sicher einfach nur abschieben, kann ich ja verstehen...
So, warum nochmal offensichtlicher Fehler?
Rolf

Re: Ohne Worte
Verfasst: Sa 7. Jun 2003, 18:49
von Folterknecht
aber wer stellt soeine auktion ein wenn die gebühr dafür größer ist als der gewinn !!!! denn auto rubrik ksotet schon die einstellungsgebühr 50€!!!!!
Re: Ohne Worte
Verfasst: So 8. Jun 2003, 11:38
von sciroccofreak willi
20€ Einstellgebühr wird wohl nicht reichen, da es sich um'Topangebot in Kategorie und Suche' handelt.
Da glaube ich werden fett Gebühren fällig.
mfg
Willi