Seite 2 von 3

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mo 26. Mai 2003, 18:57
von rocco_gt2
@ Superhobel:
Dass Du von der Exekutive nach einer Straftat bestraft wirst, ist nun mal ein demokratisches Grundprinzip ... Ich erinnere mich an einen Thread, der erst kürzlich hier erschien, in dem fast alle von zu milden Starfen in unserem System geschrieben haben. Ich glaube, Du weißt welchen Thread ich meine ... ;-)

Gruß
Tobias

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mo 26. Mai 2003, 19:36
von Folterknecht
das mit dem "rebell" erzählst du nem "gruftie" :))) lol... hehe naja ... aber vor den bullen flüchten is dennoch nciht besonders schlau .... ausser man fährt ohne nummernschilder rum :)

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mo 26. Mai 2003, 21:49
von FF81
Mann mann mann superhobel was machst du nur, aber zu dem Thema kann ich dir ein paar beruhigende Worte sagen. ja auch mit meinen 21Jahren hab ich da schon Erfahrung.
Vor 2Wochen hab ich bescheid bekommen, rote ampel 68Euro 3Punkte-kein Fahrverbot! Was das mit dem abhauen angeht, das ist komplizierter:
Ne fahrtenbuchauflage wirds wohl werden aber da gibts ne Möglichkeit!
Kompliziert aber machbar:
1.du sagst wenn ein schreiben kommt du hast das auto verlihen z.B. an Onkel Willi!
2.Onkel Willi bekommt ein schreiben.
3.Onkel Willi sagt er wars nicht
4.Es kommt zur Verhandlung, die Anzeige geht an willi du bist lediglich Zeuge! Er sagt er wars nicht-du wurdest aber schon mal beschuldigt und bist fein raus! Da in deutschland jeder Bürger nur einmal eines Verkehrsvergehens angeklagt werden darf!
5.Das Ergebniss das Verfahren wird eingestellt, in der Regel bekommt nur der Halter des Fahrzeuges eine Fahrtenbuchauflage!
Zivi-Heizer-Erfahrung-->da hatten alle Autos ein Fahrtenbuch... ;-)

Ne andere Chance seh ich da für dich nicht.

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mo 26. Mai 2003, 22:14
von sciroccofreak willi
Ich war gar nichts!!!

mfg
Willi

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mo 26. Mai 2003, 22:43
von Roadagain
hallo,

ich habe auch schon gehört das manche einfach verwandte aus dem nicht europäischen ausland angeben.
Dann passiert nix.
ein foto werden die ja von dir nicht haben.

Mich juckts auch jedesmal wenn die ich anhalten, selbst wenn die mir nix können.
haben die nicht besser verdient. Wer diese teilweise schwachsinnigen gesetze vertritt(gröstenteils 1933 gemacht), muss damit rechnen das auch mal gegenwehr kommt.
Zu dem das sachen wie einbrüche, parkplatzrämpler, mutwillige zerstörung garnicht erst ernsthaft verfolgt werden, hätte es jeder von denen verdient das zahlen zu müssen.
bei mir sind schon unzählige antennen draufgegangen, 3 Türen kleingefahren, eine aufgebrochen, eine seitenscheibe von nem 3türer Passat was 2 wochen gedauert hat eine neue zu besorgen weils keine mehr gibt etc.
Nachts auf der autobahn leute verfolgen/anhalten und bestrafen die in der baustelle zu schnell fahren das können die. auch wenn die begrenzung zu der zeit unsinnig ist.
weil kein verkehr, und keine bauarbeiter.
Aber sich auf nen parkplatz stellen das nix geklaut wird, oder die mal einen erwischen hat seltenheitwert. :feuer: :feuer: ich würde gerne strafen zahlen, wenn andrere die mir schaden zufügen auch bestraft werden.

Auch wenn mal auf einem autobahnstück zwei zu blöd zum fahren, mit ihrem schrottreifen A-corsa ohne bremsen sind wird gleich auf 130 begrenzt.
Wo ist da die Demokratie? :gruebel: :feuer:

Wo ist die demokratie wenn ich mich nicht anschnallen will?
Was soll denn das das man strafe zahlt?
ist das mein schädel oder wem ist der. Wenn ich das nicht will dann lasse ich das. Mit den möglichen folgen muss ich leben und niemand anders. :bang:

Wenn der autofürerschein so zu erweben wäre wie ein motorrad führerschein, würden einfach mehr leute verschwinden die nicht hinter das steuer gehören obwohl die sich an die Verkehrsregeln halten.
Bremsen, slalom, schleudern etc.....das gehört meiner meinung nach dazu.
im bekanntenkreis habe ich auch zwei menschen, die angst haben auto zu fahren. Die bremsen sinnlos sind sich ständig unsicher, fahren mit getretener bremse durch die kurve, das auto ist kaputt bei ein bisschen seitenwind, und bei regen muss man man 30 fahren.
aber die fahren genau so schnell wie erlaubt.
Dann fahren sie wirklcih ausversehn mal 120 wo nur 100 erlaubt sind latschen die voll auf die bremse. Wenn einer drauf fährt wer ist dann schuld?
Na der der draufgefahren ist, der war ja zu schnell.
Erschrecken sich so in gefährlcihen situationen das genau das falsche gemacht wird. :feuer: solchen sollte man mal den führerschein abnehmen.

jetzt höre ich mal besser auf.
ich wandere sowieso aus, in ein land wo man wenigsten selbst entscheiden kann.

grüsse

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mo 26. Mai 2003, 23:42
von DerBruzzler
@ Roadagain:
Ganz deiner meinung! Ich fahre selten nach vorschrift aber seit 6 Jahren Unfallfrei aber das interessiert natürlich keinen wenn man nachts vor der Schule geblitzt wird! :feuer:

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Di 27. Mai 2003, 20:13
von dr.scirado
@ roadagain und bruzzler ganz schön krasse einstellung vetretet ihr zwei da!! damit kann ich mich überhaupt nicht anfreunden! :bang:


@dirk: klar wars der böse bruder, denn der disst immer die leute so :-)



greetz

Harry

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mi 28. Mai 2003, 10:34
von Roadagain
Hallo,

ich finde die nicht allzu krass.
Wenn man mal logisch nachdenkt, das ein Sprinter, transit etc genauso schnell fahren darf, wie ein mittelklasse wagen finde ich das unverschämt.

Der hat einen viel längeren bremsweg und ausweichen ist auch nicht gerade prima.
Ich bin in meiner Zivi zeit so einen elenden MB100 gefahren, für den sind die begrenzungen absolut sinnvoll. mit dem ding sollte man auch nicht schneller fahren. Aber man vergleiche das Fahrzeug mal mit einem porsche, für den die selben regeln gelten.

Warum gibts da nicht eine andere regelung?
bis 1,5 t 160km/h drüber 130km/h oder so was.

Es gibt ja auch über 130 keine begrenzung mehr.
wieso gibts denn kein 160 schild?

Wenn ich da schon mal bei meiner zivi zeit bin, da war ein artzt.
Er hat einen Motorrad führerschein gemacht. Direkt den grossen.
Nach einem halben jahr dachte ich mich tritt nen pferd, als der das ding klein gefahren hat.
das hat er sehr elegant gemacht:
Auf seinem heimweg ist er immer eine bundestrasse gefahren.
An der abfahrt stand ein 40 schild.
das haben die aber weg gemacht.
und natürlich ist er prompt mit 120 da rein gefahren.
und logischerweise nicht mehr raus gefahren.
Dann hat der noch geschimpft, das die das schild abgebaut haben. :gruebel:
Der kannte doch die strecke.
Solchen gehört der Führerschein abgenommen, was anderes fällt mir dazu nicht ein.

jetzt noch was zu den netten leuten in grün.
Als mir jemand die seitenscheibe eingeworfen hat, habe ich die gerufen.
Weil da im umkreis mehrer autos beschädigt wurden, dachte ich vielleicht bringts was.
Sind dann auch gekommen.
Das erste was der sagte: Na das bild auf der Motorhaube hat sicherlich dazu provoziert.
Also war ich für den auch noch selber schuld.

Genauso wenn die einen anhalten den verbandkasten auseinander puhlen, und den dann nicht mehr eingeräumt bekommen.
Dann sollte die sich wenigstens die mühe machen, die sachen die die rasuräumen wieder einigermasen ordentlich wieder einzuräumen, wenn die nix finden. Genau so beim handschuhfach etc.
Wie solche durchsuchungen stattfinden, zeigt mir das da keinerlei respekt ist vor gegenständen die denen nicht gehören.
Ob es die HIFI anlage ist, oder der Verbandskasten. Mit sachen von anderen leuten hat man sorgsam umzugehen, und keine spuren zu hinterlassen. Das ist leider alles andere als die regel.

Grüsse

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mi 28. Mai 2003, 11:20
von Die Grüne Gefahr
@Roadagain!
Die Regel mit 1,5t wäre ja albern!!!
Ein Golf 4 hat schon 1,5t leergewicht!

Zu deinen anderen Problemen zwecks Bild auf der Haube oder Handschuhfach o.ä. ausräumen: Den Bu.. äh Polizisten gleich nach Namen bzw. Dienstnummer fragen und dann ne anständige Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen...

Wenn man damit droht hilft das meistens schon Wunder...

Re: Welcher 16V fuer meinen IIer?

Verfasst: Mi 28. Mai 2003, 15:58
von Roadagain
naja nen golf muss ja nicht schneller als 130 fahren :lol:

Dann eben 2t
oder bremsweg, als einstufung.
oder so was.
Da liese sich bestimmt was finden

jedesmal eine beschwerde?
Dann würde ich mich ja jedesmal beschweren.

Das nach der dienstnummer fragen reicht meist schon.

Aber manchmal bin ich schon so sauer das ich lieber nix mehr sag.
Dann würde die mich grad mitnehemen.