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Re: Frage zu ner dritten Bremsleuchte

Verfasst: Di 6. Mai 2003, 11:38
von SciFi
Der entsprechende Paragraph stammt noch aus den 80ern, als die Verwendung zusätzlicher Bremsleuchten erstmals gestattet wurde - damals eben nur paarweise.
Die dritte Bremsleuchte ist meines Wissens nach eine EU-Vorschrift, weswegen sie auch nicht gesondert in den Katalog der StVZO aufgenommen worden ist.

Wie gesagt, sofern sich niemand eine "Knight Rider"-LED-Kette oder einen Flakscheinwerfer Typ "Varta Volkssturm" mit roter Linse hinten reinpackt, sagt der TÜV auch für gewöhnlich nichts - ein Freund von mir hat 2 LED-Bremsleuchten aus dem KFZ-Zubehör derartig in seinem RX-7 montiert, daß sie wie ein Leuchtenband wirken, welches über die gesamte Breite der Heckscheibe (oben) reicht. Beanstandungen bis dato: 0 (in Worten: null). ;-)