Re: Ohne Nummernschilder zum Tüff?
Verfasst: Fr 2. Mai 2003, 10:32
nach dem auszug von maierd muss also das gezogene fahrzeug nicht angemeldet sein! die reden da was von "anhänger der nicht zulassungspflichtig ist"...
aber wenn ich mir recht an meine führerscheintheorie erinnere darf ich doch mit dem 3er schein einen lkw bis 7,5 tonnen mit anhänger aber maximal 3 erdberührten achsen fahren (ausser die achsen haben einen abstand kleiner/gleich 1 meter).
wenn ich nun mit einer stange abschleppe gelten die beiden fahrzeuge als ein einziger verband dessen achsabstand größer ist als besagter meter - ich brauche also auch den lkw schein!
mit einem seil darf ich mit dem dreier-schein nur dann ein nicht-zugelassenes fahrzeug abschleppen wenn das gezogene fahrzeug betriebsuntüchtig ist (zündkerzenstecker abziehen o.ä.)...
so hab ich's zumindest aus der theorie in erinnerung - also net haun falls ich was verhaun hab!
grüße
timo
aber wenn ich mir recht an meine führerscheintheorie erinnere darf ich doch mit dem 3er schein einen lkw bis 7,5 tonnen mit anhänger aber maximal 3 erdberührten achsen fahren (ausser die achsen haben einen abstand kleiner/gleich 1 meter).
wenn ich nun mit einer stange abschleppe gelten die beiden fahrzeuge als ein einziger verband dessen achsabstand größer ist als besagter meter - ich brauche also auch den lkw schein!
mit einem seil darf ich mit dem dreier-schein nur dann ein nicht-zugelassenes fahrzeug abschleppen wenn das gezogene fahrzeug betriebsuntüchtig ist (zündkerzenstecker abziehen o.ä.)...
so hab ich's zumindest aus der theorie in erinnerung - also net haun falls ich was verhaun hab!
grüße
timo