Re: Nummernschild
Verfasst: Fr 18. Apr 2003, 19:48
@ Gettokind:
1) wenn Du nach der Quittung gefragt wirst, bist Du in der Beweislast - so einfach ist es alleine schon wegen der EDV nicht. Im übrigen gilt ein Kennzeichen als Dokument, d.h. Änderungen daran dürfen nur durchgeführt werden, wenn die berechtigte Stelle eine entsprechende Anweisung gegeben hat (deswegen dürfen die Kennzeichen auch nur unter Aufsicht ge- und entstempelt werden). Ergo: Umkleben der Plakette = Urkundenfälschung, genauso wird wird die Angelegenheit juristisch behandelt. Kommt dann auch noch ein unzulässiges Kennzeichen hinzu, addieren sich auch weitere OWIs, abgesehen davon, daß die Cops dann das Auto vielleicht noch etwas genauer untersuchen, was für den einen oder anderen möglicherweise nicht unbedingt wünschenswert ist.
)
2) Es gibt noch wesentlich mehr Vorschriften bezüglich der Maße und des Schriftbildes - beispielsweise darf Engschrift nur dann verwendet werden, wenn es die Umstände erfordern (Unterscheidungszeichen zwei- oder dreistellig [HH-XX1234 o. ASL-X1234], Befestigungsfläche abweichend von der Vorschrift [US-Importe] usw.), die Abstände zwischen den Zeichen dürfen normalerweise unter keinen Umständen unterschritten werden etc.
Deswegen existieren Anordnungen seitens der Straßenverkehrsämter, "kleine Kennzeichen" für Motorräder und Sonderfälle zu reservieren. Die minimale Größe der Kennzeichen ergibt sich aus den Vorschriften und darf maximal 520 mm (einzeilig), 340 mm (zweizeilig) oder 280 mm (zweizeilig verkürzt für Motorräder) betragen. Überschlagsmäßig bin ich auf eine Breite von 282 mm für das kürzestmögliche einzeilige Kennzeichen gekommen (A-X1), allerdings möchte ich hier Berechnungsfehler nicht ausschließen.
Also...einfach mal die Gesamtbreite der Kennzeichen an den PKW der Straßenverkehrsamtsmitarbeiter unter Berücksichtigung der Normmaße abmessen, und wenn sie diese an einem "normalen" Auto deutlich unterschreiten, würde ich einfach mal eine harmlose Anfrage an das StVAmt sowie die vorgesetzte Stelle (KBA etc.) richten, ob dies alles so seine Richtigkeit hat - just for fun.
1) wenn Du nach der Quittung gefragt wirst, bist Du in der Beweislast - so einfach ist es alleine schon wegen der EDV nicht. Im übrigen gilt ein Kennzeichen als Dokument, d.h. Änderungen daran dürfen nur durchgeführt werden, wenn die berechtigte Stelle eine entsprechende Anweisung gegeben hat (deswegen dürfen die Kennzeichen auch nur unter Aufsicht ge- und entstempelt werden). Ergo: Umkleben der Plakette = Urkundenfälschung, genauso wird wird die Angelegenheit juristisch behandelt. Kommt dann auch noch ein unzulässiges Kennzeichen hinzu, addieren sich auch weitere OWIs, abgesehen davon, daß die Cops dann das Auto vielleicht noch etwas genauer untersuchen, was für den einen oder anderen möglicherweise nicht unbedingt wünschenswert ist.

2) Es gibt noch wesentlich mehr Vorschriften bezüglich der Maße und des Schriftbildes - beispielsweise darf Engschrift nur dann verwendet werden, wenn es die Umstände erfordern (Unterscheidungszeichen zwei- oder dreistellig [HH-XX1234 o. ASL-X1234], Befestigungsfläche abweichend von der Vorschrift [US-Importe] usw.), die Abstände zwischen den Zeichen dürfen normalerweise unter keinen Umständen unterschritten werden etc.
Deswegen existieren Anordnungen seitens der Straßenverkehrsämter, "kleine Kennzeichen" für Motorräder und Sonderfälle zu reservieren. Die minimale Größe der Kennzeichen ergibt sich aus den Vorschriften und darf maximal 520 mm (einzeilig), 340 mm (zweizeilig) oder 280 mm (zweizeilig verkürzt für Motorräder) betragen. Überschlagsmäßig bin ich auf eine Breite von 282 mm für das kürzestmögliche einzeilige Kennzeichen gekommen (A-X1), allerdings möchte ich hier Berechnungsfehler nicht ausschließen.

Also...einfach mal die Gesamtbreite der Kennzeichen an den PKW der Straßenverkehrsamtsmitarbeiter unter Berücksichtigung der Normmaße abmessen, und wenn sie diese an einem "normalen" Auto deutlich unterschreiten, würde ich einfach mal eine harmlose Anfrage an das StVAmt sowie die vorgesetzte Stelle (KBA etc.) richten, ob dies alles so seine Richtigkeit hat - just for fun.