Kurzzeikennzeichen

Alles zu anderen Autos (keine Sciroccos)
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Roccily
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Kurzzeikennzeichen

Beitrag von Roccily »

Hallo

um mal ein Neues und für uns wichtiges Thema aufzugreifen, mach ich diesen Thread hier auf.

Ich hab eben mit unserer Zulassungsstelle telefoniert, um mich mal zu den Neuerungen, die April 2015 für die Kurzzeitkennzeichen inkraft treten sollen, zu informieren.

In anderen Foren las ich, dass es nur noch Kurzzeitkennzeichen (Kzk) geben soll, wenn das betreffende Fahrzeug TÜV hat. Also das bedeutet, ich kann kein KFZ mehr ohne Tüv überführen. Ist für mich ein Desaster. Daher erstmal das Telefonat.

Die junge Dame am Telefon erkläre mir, dass es noch nicht feststeht wie das geregelt wird. Was sie sagen konnte, das KFZ muss schon feststehen. Es gibt also kein Blanko-Kzk mehr. Die Papiere müssten schon feststehen. Das gibt aber Probleme beim Kauf von KFZ, da man nicht immer die Daten von den Autos hat. Vor allem solche Automärkte für Privatpersonen sind betroffen. Man schaut sich nach nem Auto um, kann aber keins mitnehmen, weil man noch garnicht weiß, welches man kauft. Das gilt zwar eher nicht für Rocco-Käufer, da solche da kaum sind. Aber auch beim Kauf über Internetplattformen brauch man vorher schon die Daten, um ein Kzk mitzubringen.
Das hab ich ihr auch gesagt, worauf sie entgegnete, dass da noch Ausnahmeregelungen kommen können und man Mitte Februar erst genaueres sagen kann.
Also, wenn man noch etwas umstellen will, so hallentechnisch gesehen, dann besser bis April alles vornehmen.
Gruß

Roccily

:wink:
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eXTasY
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AW: Kurzzeikennzeichen

Beitrag von eXTasY »

Ich hatte letztens auch über das Thema mit einer Kfz-Versicherung ein Gespräch.

Da ich aktuell am restaurieren meines Rocco's bin und dieser wahrscheinlich so April/Mai rum fertig wird.

Diese meinte zu mir, dass das Kurzzeitkennzeichen zB vergeben werden kann, um damit zum TÜV zu fahren (was ich ja zB benötige).
Natürlich muss man davor auch die Daten des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle in den Schein des Kurzzeitkennzeichens eintragen lassen.
Nach erfolgreichem TÜV und Anmeldung des Fahrzeugs werden diese 5 Tage mit im Versicherungsschutz verrechnet, so dass die Zulassung mit Zulassung des Kurzzeitkennzeichens ist und nicht erst mit "normalem" Kennzeichen.

Gruß
Andreas
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bonsai007
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AW: Kurzzeikennzeichen

Beitrag von bonsai007 »

Bei uns ist das schon immer so. Anmeldung f. ein Fzg für Überstellungskennzeichen (grün) benötigen einen positiven Pickerlbescheid.
Wenn man alles machen muss ist man auf ca. 50€ für Pickerl + 180€ für die Anmeldung + variablen Betrag für die Versicherungsdauer. mindestens jedoch 30€.

Ganz egal wie es also bei euch wird, immer no gscheida wie in Ö :hihi:
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Roccily
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AW: Kurzzeikennzeichen

Beitrag von Roccily »

bonsai007 hat geschrieben:Ganz egal wie es also bei euch wird, immer no gscheida wie in Ö :hihi:
aber schlechter als die bisherige Lösung. Bislang waren die Kzk nicht an irgendetwas gebunden. Ich konnte somit auch ein Auto bewegen, welches keinen Tüv hatte (Allgemeine Fahrtüchtigkeit vorausgesetzt). Also selbst um mal so zu fahren konnte man die Kzk verwenden. Und bei einem Autokauf, wenn man sich zwei Autos angeschaut hatte, um dann eines zu nehmen, konnte man so damit nach hause fahren. Das fällt dann weg. Und jedesmal nen Trailer mieten, um dann ein KFZ zu holen, kann auch nicht jeder.
Gruß

Roccily

:wink:
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