Servo in frühen 1er nachrüsten - Erfahrungen, Tipps, Helfer?

Ihr habt ein Problem oder eine technische Frage? Bitte stellt Anleitungen aber in die FAQ!
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Felix
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Beitrag von Felix »

Danke für die Besorgnis - aber wie eingangs erwähnt sind meine Schweißkenntnisse recht beschränkt. Wenn's soweit ist, werde ich mir die Unterstützung eines entsprechenden Karosserie-Fachbetriebes holen.
1975 1er - 1,5l 70PS. Mit kleiner Standardsanierung..
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i21b
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Beitrag von i21b »

@ Felix, jetzt hast du dir ja die Halter schon bestellt, aber schau mal was ich im Golf 1 Forum aktuell gefunden habe: http://www.golf1.info/forum/index.php?p ... post781850 Ein Umbau auf Elektro-Servo.

Da sparst du dir den Umbau der Halter und musst "nur" die Lenksäule und das Lenkgetiebe anpassen. Ich haben einen ähnlichen Umbau mit TÜV in einem Barkas gesehen. Die Lenksäule war bei dem Umbau im Barkas von einem Opel Corsa.

So und kann jetzt bitte wieder "jemand" schreiben das man sowas nicht macht oder zumindest Ingernieur mit 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich KFZ Lenksysteme sein muss. :grins:
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Felix
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Beitrag von Felix »

Hi,
das ist ja auch mal ne coole Lösung! Allerdings - reine Mutmaßung - würde ich mir bei einer Änderung der Lenksäule an sich eher Sorgen machen mit der Zulassung als bei einer Karosserie-"Reparatur" und der Verwendung von Originalteilen...

Aber ist ja bislang alles Spekulation :-) Ich werde mich noch ein bisschen schlau machen, und dann mal weitergucken..
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i21b
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Beitrag von i21b »

Ja klar, so ein Umbau muss abgenommen werden. Ansonsten hast du ja gelesen, wenn du mit den original Haltern arbeitest, muss keine Abnahme erfolgen. Warum auch, der Träger an welchen die Halter angeschweist werden ist der Gleiche, das hatte ich ja geschrieben. Zudem gibt es die alten Halter auch garnicht mehr. Und ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Unfallreparatur hat vom TÜV abnehmen lassen müssen. Und das ist bei dir ja nix anderes, nur das der Unfall fehlt. Richtig ist natürlich, der Schweißer sollte wissen was er da macht und du brauchst eine Rahmenlehre um alle Abstände genau einzuhalten. Aber die Lehre lässt sich an einem Spender recht einfach herstellen.
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scirocco1979
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Beitrag von scirocco1979 »

i21b hat geschrieben:(...) mit den original Haltern arbeitest, muss keine Abnahme erfolgen. (...)
Hallo i21b,

bist du dir da wirklich sicher?

Ich meine, daß bei solch einer Änderung garantiert eine Eintragung erforderlich ist - vielmehr denke ich sogar, daß durch solch eine Änderung umgehend die Betriebserlaubnis erlöscht und das mit allen Konsequenzen - also auch keinen Versicherungsschutz!

Falls du dir deiner Sache wirklich so sicher bist, kannst du jetzt und hier und auch verbindlich mit Felix einen Vertrag schließen: Wenn Felix mit dem geänderten Lenkgetriebe mit entsprechend geänderten Aufnahmen in seinem Fahrzeug einen "Haftpflichtschaden begeht" und die Versicherung ihn aufgrund des geänderten Lenkgetriebes mit den geänderten Aufnahmen in "Regress" nimmt, zahlst du alle Regressansprüche bzw alles, sodaß Felix keinen finanziellen Nachteil hat!!!
Die "Halterhaftung" wirst du ihm leider nicht abnehmen können!
Verliert der Felix bei winterlichen Verhälrnissen aus irgendeinem Grund die Kontrolle des Fahrzeugs (wobei es nichtmal die geänderte Lenkung sein muß) und rast in eine Bushaltestelle mit mehr als 20 wartende Schulkinder, so wirst du laut genanntem Vertrag alle finanziellen Aufwendungen begleichen müssen.
Es wird garantiert herausgefunden, daß das Fahrzeug nicht dem Serienzustand entspricht!!!!!!!!!
Der Felix wird "in den Knast gehen" - selbst sollte es nicht so sein, wird er ein ewiges Trauma haben, da bei solch einem Szenarium immer Tote, Schwerverletzte und auch Spät-/bzw Lanzeitfolgen zu beklagen sind!

Du bist finanziell ruiniert! Und Felix ist traumatisiert. Und du bist der Anstifter!!!

Wenn du immer noch sowas propagierst, solltest du dir über deinen eigenen Charakter mal etwas Gedanken machen! Solche Äußerungen/Ansichten/Meinungen können Konsequenzen nach sich ziehen, die man niemals hätte erahnen können.

Gruss
i21b
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Beitrag von i21b »

scirocco1979 hat geschrieben:Hallo i21b,

bist du dir da wirklich sicher?

Ich meine, daß bei solch einer Änderung garantiert eine Eintragung erforderlich ist - vielmehr denke ich sogar, daß durch solch eine Änderung umgehend die Betriebserlaubnis erlöscht und das mit allen Konsequenzen - also auch keinen Versicherungsschutz!

Falls du dir deiner Sache wirklich so sicher bist, kannst du jetzt und hier und auch verbindlich mit Felix einen Vertrag schließen: Wenn Felix mit dem geänderten Lenkgetriebe mit entsprechend geänderten Aufnahmen in seinem Fahrzeug einen "Haftpflichtschaden begeht" und die Versicherung ihn aufgrund des geänderten Lenkgetriebes mit den geänderten Aufnahmen in "Regress" nimmt, zahlst du alle Regressansprüche bzw alles, sodaß Felix keinen finanziellen Nachteil hat!!!
Die "Halterhaftung" wirst du ihm leider nicht abnehmen können!
Verliert der Felix bei winterlichen Verhälrnissen aus irgendeinem Grund die Kontrolle des Fahrzeugs (wobei es nichtmal die geänderte Lenkung sein muß) und rast in eine Bushaltestelle mit mehr als 20 wartende Schulkinder, so wirst du laut genanntem Vertrag alle finanziellen Aufwendungen begleichen müssen.
Es wird garantiert herausgefunden, daß das Fahrzeug nicht dem Serienzustand entspricht!!!!!!!!!
Der Felix wird "in den Knast gehen" - selbst sollte es nicht so sein, wird er ein ewiges Trauma haben, da bei solch einem Szenarium immer Tote, Schwerverletzte und auch Spät-/bzw Lanzeitfolgen zu beklagen sind!

Du bist finanziell ruiniert! Und Felix ist traumatisiert. Und du bist der Anstifter!!!

Wenn du immer noch sowas propagierst, solltest du dir über deinen eigenen Charakter mal etwas Gedanken machen! Solche Äußerungen/Ansichten/Meinungen können Konsequenzen nach sich ziehen, die man niemals hätte erahnen können.

Gruss

Ich kann das rumgeheule nicht mehr hören! Bemüh doch bitte mal deine Augen, einige Beiträge vorher wurde das von einem anderen User mit einem TÜV Prüfer besprochen.

Im übrigen warum soll ich mit irgendjemandem einen Vertrag schließen? :crazy: Ich habe es ja nun schon mehrfach erwähnt, wenn die verotten Hinterachshalter neu eingeschweist werden macht auch keiner einen Aufstand, die sind mindestens genauso wichtig für die Sicherheit.

Und dann imer die Geschichten was die Unfälle betrifft, wahrscheinlich bist du auch noch Rechtsanwalt und spezialisiert auf Produkthaftung in Verbindung mit Unfällen. :rotfl:

Wenn ein original Ersatzteil an ein Auto geschweist wird, an einer Stelle die VW dafür laut Reparaturleitfaden ausdrücklich freigibt, wo ist da das Problem. Selbst die Hülse für den Querlenker darf laut VW gewechselt werden und dazu muss an der Stelle die Flex und das Schweißgerät benutzt werden.

Ich schlage vor du holst dir mal die Literatur nach welcher die VW Werstätten arbeiten, dann unterhalten wir uns gern weiter.
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Giugiaro
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AW: Servo in frühen 1er nachrüsten - Erfahrungen, Tipps, Helfer?

Beitrag von Giugiaro »

wenn du mit den original Haltern arbeitest, muss keine Abnahme erfolgen.
Da muß ich mal i21b recht geben, denn:
wenn der TÜV dieses Fahrzeugmodell schon mal mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis freigegeben hat, es dieses Fahrzeug bei Freigabe der ABE auch mit Servo gab und diese mit Orginalteilen oder baugleichen ordnungsgemäß nachgerüstet wird, wo ist dann eine erneute Abnahme notwendig.
Falls du dir deiner Sache wirklich so sicher bist, kannst du jetzt und hier und auch verbindlich mit Felix einen Vertrag schließen: Wenn Felix mit dem geänderten Lenkgetriebe mit entsprechend geänderten Aufnahmen in seinem Fahrzeug einen "Haftpflichtschaden begeht" und die Versicherung ihn aufgrund des geänderten Lenkgetriebes mit den geänderten Aufnahmen in "Regress" nimmt, zahlst du alle Regressansprüche bzw alles, sodaß Felix keinen finanziellen Nachteil hat!!!
Die "Halterhaftung" wirst du ihm leider nicht abnehmen können!
Verliert der Felix bei winterlichen Verhälrnissen aus irgendeinem Grund die Kontrolle des Fahrzeugs (wobei es nichtmal die geänderte Lenkung sein muß) und rast in eine Bushaltestelle mit mehr als 20 wartende Schulkinder, so wirst du laut genanntem Vertrag alle finanziellen Aufwendungen begleichen müssen.
Es wird garantiert herausgefunden, daß das Fahrzeug nicht dem Serienzustand entspricht!!!!!!!!!
Der Felix wird "in den Knast gehen" - selbst sollte es nicht so sein, wird er ein ewiges Trauma haben, da bei solch einem Szenarium immer Tote, Schwerverletzte und auch Spät-/bzw Lanzeitfolgen zu beklagen sind!

Du bist finanziell ruiniert! Und Felix ist traumatisiert. Und du bist der Anstifter!!!
@scirocco1979:
Du befindest dich hier in einem öffentlichem Forum, wo jeder User nach besten wissen und gewissen anworten kann und darf.
Ich verstehe nicht, warum du ineiner auftretensweise bösartiger Abmahnanwäte versuchst, User hier zu Vertägen zu bewegen, nur weil diese nach besten Wissen geantwortet haben.

Leute gibts!
Grüße Giugiaro
_______________________________________________________________

88er 16v in LA5Y mit: Momo 7x15-195/50/15 Eagle F1 GS-D3,
40mm-Spurverbreiterung HA,alle Streben,Steffan 60/40 Koni-gelb, 32er Momo,
Zimmermann & Ferodo - Stahlflex & ATE-BlueRacing, Hartmann ab Kat,
KR-Kopf+Nocken+Ansaugbrücke, K&N-Filter, 120A-Lima, Corradositze, SHHD,
EFH, ZV, Alarm, bissl Mugge


Tja, wenn du keinen Rocco hast, dann hast du keinen Rocco! :grins:

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scirocco1979
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AW: Servo in frühen 1er nachrüsten - Erfahrungen, Tipps, Helfer?

Beitrag von scirocco1979 »

Hallo,

ihr scheint es immer noch nicht zu verstehen: Änderung der Lenkung und insbesondere deren Befestigung sollten TABU sein!!!!!

Ich in meiner Person kann und darf "alles", was so eine Änderung angeht! Und glaubt mir: mit "alles" meine ich "ALLES"!!!!!

Und ich würde mir nie so "einen Scheiß" in mein eigenes Auto eintragen!!!

Gruss
i21b
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Beitrag von i21b »

scirocco1979 hat geschrieben:Hallo,

ihr scheint es immer noch nicht zu verstehen: Änderung der Lenkung und insbesondere deren Befestigung sollten TABU sein!!!!!

Ich in meiner Person kann und darf "alles", was so eine Änderung angeht! Und glaubt mir: mit "alles" meine ich "ALLES"!!!!!

Und ich würde mir nie so "einen Scheiß" in mein eigenes Auto eintragen!!!

Gruss

Ich gebe es auf... Kauf dir den Reparaturleitfaden von VW. Und zum Glück gibt es TÜVer mit technischem Sachverstand. Mit technischem Sachverstand und Kenntnissen aus original Werkstattbüchern ist dir ja nicht zu helfen. Aber das FM Getriebe ist ja auch ein Motorsportgetriebe... :rotfl: und unkaputtbar :thumb:
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Peet!
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AW: Servo in frühen 1er nachrüsten - Erfahrungen, Tipps, Helfer?

Beitrag von Peet! »

scirocco1979 hat geschrieben:Hallo,

ihr scheint es immer noch nicht zu verstehen: Änderung der Lenkung und insbesondere deren Befestigung sollten TABU sein!!!!!

Ich in meiner Person kann und darf "alles", was so eine Änderung angeht! Und glaubt mir: mit "alles" meine ich "ALLES"!!!!!

Und ich würde mir nie so "einen Scheiß" in mein eigenes Auto eintragen!!!

Gruss
Wenn man bedenkt was alles geschweißt werden kann, laut Rep-Leitfaden an Fahrwerksrelevanten Komponenten wie Dreieckslenkeraufnahmen und Lagerböcke der Lenkung.



O.Ton Rep-Leitfaden Fahrwerk: Lenkgetriebe Gummigelagert(ab 8.77)
Kann in Fahrzeuge vor 8.77 nicht eingebaut werden.


Klar, dann muss man die Lagerböcke für eine anständige Lenkung einschweißen!
Wenn du redest,
muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre !
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