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der wagen sieht aber auch recht schick aus.Mir würde halt immer nur das schlechte Gewissen angst machen,wegen der Rad/Reifen Kombination.Da brauchst du bloß an den falschen Polizisten geraten und schon gibts richtig ärger und die legen dir den Wagen still.Dann bist erstmal du am A**** da kannst du noch so viel mit dem Prüfer argumentieren ;)
Grüße aus Schleswig-Holstein
Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
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ja habe es nach altem recht eintragen lassen, aber das sieht man ja in den papieren nicht (...)(
Nach meinem Wissen sind Spurweitenänderungen von mehr als 2% (Geländewagen: 2,5%) nicht möglich, wenn nicht entsprechende Gutachten (beispielsweise durch das Teilegutachten der Distanzscheibe) vorgelegt wird.
Was meinst du denn mit "Altes Recht"? Gib´s dort "Schleichwege" / Sonderegelungen; für welche Autos ist es denn verwendbar; wonach geht´s: Baujahr, Leistung, Farbe oder "die Kürze des Rocks" der Freundin?
Welche Unterlagen hast du denn nun wirklich bei der doch sehr großen Spurweitenänderrung dem TÜV vorgelegt - oder war das Äußere deiner Freundin doch tatsächlich wenig bedeckt!?