Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Alles, was den neuen Typ13 schöner und schneller macht.

Heckscheibendeko?

Umfrage endete am Di 29. Sep 2009, 11:42

Ja, muss auf jeden Fall dran!
0
Keine Stimmen
Nein, geht ja mal gar nicht!
16
52%
Kommt drauf an was und ob es zum Auto passt.
11
35%
Mir doch egal!
4
13%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 31

RoCCo-RuFiO
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von RoCCo-RuFiO »

zum thema fluten nochmal...

Fluten ist grundsätzlich und an allen Scheiben verboten, auch an den hinteren und kann NIE NICHT durch eine 21er-Abnahme legalisiert werden, auch wenn´s noch so oft geschrieben wird.

Die Definition "für den Fahrzeugführer von Bedeutung" kommt bei der Frage zu tragen, welche Scheiben mit bauartgenehmigten Folien beklebt werden dürfen.

Im übrigen sind nach § 40 StVZO sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel und Abdeckungen von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten aus Sicherheitsglas auszuführen. Mit Sicherheitsglas sind auch glasähnliche Stoffe (Plexiglas) gemeint. Entscheidend ist das Bruchverhalten.

Also:

§ 40 StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas (auch Plexiglas)
§ 22a StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt
Bauartgenehmigung durch das Fluten der Scheiben futsch
--> Fluten grundsätzlich an Fahrzeugscheiben nicht erlaubt

21er-Abnahme kann keine erloschene Bauartgenehmigung "zurückkommen lassen"

cheerz matze :dance:
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Scirocco Typ 13; 1,4 TSI, 122 PS, Deep Black Perleffekt
Cheerz Matze
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rocco-olli
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von rocco-olli »

RoCCo-RuFiO hat geschrieben:zum thema fluten nochmal...

Fluten ist grundsätzlich und an allen Scheiben verboten, auch an den hinteren und kann NIE NICHT durch eine 21er-Abnahme legalisiert werden, auch wenn´s noch so oft geschrieben wird.

Die Definition "für den Fahrzeugführer von Bedeutung" kommt bei der Frage zu tragen, welche Scheiben mit bauartgenehmigten Folien beklebt werden dürfen.

Im übrigen sind nach § 40 StVZO sämtliche Scheiben, ausgenommen Spiegel und Abdeckungen von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten aus Sicherheitsglas auszuführen. Mit Sicherheitsglas sind auch glasähnliche Stoffe (Plexiglas) gemeint. Entscheidend ist das Bruchverhalten.

Also:

§ 40 StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas (auch Plexiglas)
§ 22a StVZO: Alle Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt
Bauartgenehmigung durch das Fluten der Scheiben futsch
--> Fluten grundsätzlich an Fahrzeugscheiben nicht erlaubt

21er-Abnahme kann keine erloschene Bauartgenehmigung "zurückkommen lassen"

cheerz matze :dance:
Interessant, wieder was gelernt.

Hab schon öfters gehört und gelesen dass das legal sei.
Aber man sollte halt auch nicht alles glauben was man hört.
Scirocco Scala, EZ 11/88, Nap-ESD, H&R Rebound 80 Gewindefahrwerk, 17" OZ Mito, US-Blinker, dreiteiliger GTS-Grill
Dark09

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von Dark09 »

Wobei legal oder illegal heute auch relativ ist...Wenn jemand die richtigen Leute kennt kriegt man alles abgenommen. Für mich wäre sowas nix.
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MBO
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von MBO »

Bei Kerstin kann man für 1,50€ den einzig wahren Heckscheiben-Aufkleber bestellen...
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Dark09

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von Dark09 »

MBO hat geschrieben:Bei Kerstin kann man für 1,50€ den einzig wahren Heckscheiben-Aufkleber bestellen...
Der da wäre?
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von MBO »

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misterburnz
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AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von misterburnz »

Auch nicht schlecht! Und für 1,50 € geschenkt :super:
Scirocco 170 PS TDI
Dark09

AW: Heckscheibenbild oder nicht?!?!?!?!

Beitrag von Dark09 »

Jo

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