Xenon in DE-Linsenlampen

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sciroccofreak willi
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von sciroccofreak willi »

Träumte mal von Xenon in den Neoplan-DE und habe mir auch schon diverses dazu besorgt.

Hatte mal Xenon-Birnen mit H1-Sockel in den DE verbaut (mußte nur das Loch für die Birne minimal größer gefeilt werden.
Wurde aber mit denen laufend angeblendet, wohl weil der Keil (das Licht das den Seitenstreifen ausleuchtet) bei den DEs sehr intensiv ist. Habe sie darum wieder ausgebaut und verkauft.
Wollte dann richtige Bi-Xenon-Linseneinsätze in die DEs setzen, doch die Linseneinsätze waren so groß, da wäre vom eigentlichen DE-Scheinwerfer fast nix übergeblieben.
Und der TÜV hätte mir diese Lösung niemals eingetragen, eben weil auf den Streuscheiben die Kennung für Halogen drauf war.

Also es gibt schon Möglichkeiten, nur was eintragungsfähiges gibt es nicht mit den Neoplan-DE.

Es gibt aber von Hella abgeschlossenen Xenon und Bi-Xenon Lichtmodule mit E-Nummer, die dürfen mit dem entsprechenden Zubehör (Scheinwerferreinigungsanlage + automatische Höhenverstellung) legal verbaut werden.

Aber mit dem Zeugs ist es bei mir wie die Klima beim Folti:
die unvollendete....

mfg
Willi
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53B
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von 53B »

Richtig, war auch schon am überlegen mit von Xenon die 90mm Bi-Xenon Module zu holen, kostet aber doch einiges an Asche und die Optik ist nicht so wie ich sie gerne hätte...
Was ich mich immer wieder Frage ist wo das Gerücht herkommt das Linsen mit Xenon legal wären. Kenn das Spielchen von den Rallye Scheinwerfern oder den In.Pro Scheinwerfern. Da rüsten alle Xenon nach und denken dadurch wäre es legal weils ebend keine Reflektorscheinwerfer sind... :crazy:
Schnitzel
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von Schnitzel »

...die frage war doch klar definiert...er sprach von Xenon in DE-Linsen ...

Also sprechen wir hier nicht von H4 oder originalen SWs ...!

Sondern von den DE-Linsen Scheinwerfern die wie sie z.b. Neoplan verbaut werden.
(nachzukaufen bei Hella/Bosch)
Mein TÜv Futzi sagte die wären Xenon komform und das wäre kein problem sofern ich halt die SWRA und die ALWR nachrüste ...das gibt es auf sicher mit echtem TÜV !!!
Mfg. Schnitzel aka Sebastian

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Sven
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von Sven »

Sebastian hat geschrieben:...die frage war doch klar definiert...er sprach von Xenon in DE-Linsen ...

Also sprechen wir hier nicht von H4 oder originalen SWs ...!

Sondern von den DE-Linsen Scheinwerfern die wie sie z.b. Neoplan verbaut werden.
(nachzukaufen bei Hella/Bosch)
Mein TÜv Futzi sagte die wären Xenon komform und das wäre kein problem sofern ich halt die SWRA und die ALWR nachrüste ...das gibt es auf sicher mit echtem TÜV !!!

Die DE-Linsen, die üblicherweise ihren Weg von Neoplan-Bussen an Sciroccos finden, haben Halogen-Lampen.
Diese Scheinwerfer wurden auch nur mit diesen Leuchtmitteln geprüft.
Nur, weil ein TÜV-Prüfer sagt, daß in diese Scheinwerfer aufgrund ihrer Linsen auch Xenon-Lampen eingebaut werden dürfen, wird das Ganze noch nicht legal. Die Eintragung kann jeder andere Sachverständige wieder für nichtig erklären, wenn einen die Polizei zu einer Prüfstelle schleppt.

Auch wenn der Thread-Ersteller nichts über legal oder illegal hören wollte, nochmal etwas Text zum Nachdenken...
autobild.de hat geschrieben:...Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben &#8211]Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe. [/B]

Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat...

MfG, Sven. :wink:
Schnitzel
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von Schnitzel »

....jeder TÜV Prüfer kann alles der Welt streitig machen !....wenns danach geht...

Also das is ja nun weit daher gezogen...mit dem Prüfer und hinfällig...

Wenn meiner es eintragen würde, denn ist mir das wurst, der TÜV IST TÜV...
...

das sind ja jetzt vergleiche...
Mfg. Schnitzel aka Sebastian

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Sven
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von Sven »

Ich kann verstehen, daß du das nicht wahrhaben willst.
Ich will dir deine Umbauten auch nicht madig machen oder mit dir streiten...
Aber selbst hier im Forum hatten wir schon einige Male den Fall, daß Leute in eine Kontrolle kamen und diverse Eintragungen von anderen Prüfern für nichtig erklärt wurden, weil eben bestimmte Auflagen vom Prüfer, der die Änderung eingetragen hat, nicht berücksichtigt wurden.
Da ist nichts an den Haaren herbeigezogen und gerade im Fall Xenon-Nachrüstung ist die Beweisführung anhand der E-Nummer auf den Scheinwerfern und dem zugehörigen Prüfbericht sehr einfach und absolut eindeutig.
Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum.
Das sollte jedem bewußt sein, der so einen Umbau macht.
100%ig legal ist eine Xenon-Nachrüstung eben sehr aufwendig und teuer.

MfG, Sven. :wink:
SciBen
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von SciBen »

davon mal ganz abgesehen, wenn jmd zum TÜV fährt um irgendeine scheisse eintragen zu lassen und der ochse in blau das einträgt ist das not my fucking problem das es nichtig ist, schliesslich fahr ich zu dem affenverein, weil ichs
a) eintragen muss
b) der besagte in blau mir sagt ja oder nö
schlussfolgerung. sagt er ja und der quark steht inne papiere ist es seine verdammt inkompetenz wenn er nich auf alles achtet, schliesslich ist er derjenige der es wissen muss und NICHT ich als kunde
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Sven
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AW: Xenon in DE-Linsenlampen

Beitrag von Sven »

SciBen hat geschrieben:davon mal ganz abgesehen, wenn jmd zum TÜV fährt um irgendeine scheisse eintragen zu lassen und der ochse in blau das einträgt ist das not my fucking problem das es nichtig ist, schliesslich fahr ich zu dem affenverein, weil ichs
a) eintragen muss
b) der besagte in blau mir sagt ja oder nö
schlussfolgerung. sagt er ja und der quark steht inne papiere ist es seine verdammt inkompetenz wenn er nich auf alles achtet, schliesslich ist er derjenige der es wissen muss und NICHT ich als kunde
:hihi:

Dir ist klar, daß DER Prüfer das dann SO nie gesehen hat!?
Als ER DAS eingetragen hat, waren da natürlich zugelassene Scheinwerfer montiert und alle Auflagen erfüllt. ;-)
:sorry: für die :spassbremse:

Ich schreib' jetzt auch nichts weiter zum Thema Eintragungen...
Soll jeder seine eigenen Erfahrungen machen...
SciBen
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Beitrag von SciBen »

DER prüfer hat DAFÜR unterschrieben
weil ich ja FÜR xenon DAHIN bin und DANN auch xenon eingetragen haben will
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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Das Gute ist ja, das ich mich als Polizeibeamter in einer Kontrolle keineswegs dran halten muß, was Dir irgendwer eingetragen hat. Die Kosten fürs Gutachten, die Sicherstellung usw. trägst Du dann. Klar kann man Dir nur Gutgläubigkeit unterstellen, je nachdem, wie Du dich dann vor Ort äußerst. Das die Eintragung im Zweifelsfall aber nicht mal das Papier wert ist, auf der sie steht, sollte Dir klar sein.
Der Prüfer bekommt ggf. eine Anzeige wegen amtl. Falschbeurkundung und Du hast "nur " die Kosten, die ringsherum entstehen...

Ansonsten, SciBen, mäßige bitte deinen Ton. Den Sachverständigen als "Ochsen in blau" zu bezeichnen, entspricht in keinster Weise dem üblichen Ton hier im Forum.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
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