
Domstrebe eintragen lassen???
- 79er
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- Ralle
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AW: Domstrebe eintragen lassen???
Nicht Du musst beweisen, dass etwas legal ist - die Polizei muss beweisen, dass es nicht legal ist!philipple hat geschrieben:genau das ist der Punkt. Was bringts mir, wenn ich weiß dass die Strebe nicht eingetragen werden muss, weils hier im Forum schon tausendmal besprochen wurde, ich das aber nicht belegen kann wenn ich angehalten werde...
Gruß von Ralf 
Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
91er GT2, JH, grün-perleffekt
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- Stephan
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AW: Domstrebe eintragen lassen???
Nein, das stimmt nicht. Die Beweislast beim Staat ist nur im Strafverfahren so vorhanden. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren, um das es sich hier handeln würde, gilt die Beweislastumkehr. D.h. der Betroffene muß beweisen, das etwas legal ist (zB. durch ne ABE oder Eintragung)...
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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- Ralle
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AW: Domstrebe eintragen lassen???
Uuups.... 
Bloss gut, dass ich mit meinem Halbwissen bisher noch bei keiner Kontrolle den grossen Mann gespielt habe.
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Gruß von Ralf 
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