Vorderes Kennzeichen nach links??

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Stoke
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Beitrag von Stoke »

Tiefer isser übrigens net! Hab nen neues originales FW drin! Hab grad mal mittem Günni getextet, der hat gar nischt machen lassen, qasi nach links das Ding und gut! Werds einfach mal machen, muss ja eh zum Tüv bevor ich ihn anmelde, mal schauen, was der dann sagt!
Mfg der Nico :wink:
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Kerstin
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Beitrag von Kerstin »

ist nicht tiefer? sag das doch gleich , dann hast auch kein problem.
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Eugen
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Beitrag von Eugen »

Na hier werden mal wieder Weisheiten verbreitet, da stellt es einem die Haare auf.
Wenn der TÜV ein Gutachten für ein Tieferlegungsfahrwerk erstellt, dann sagt das Gutachten aus, dass das Fahrwerk getestet wurde, es hält die Belastungen des Straßenverkehrs aus. Nicht mehr und nicht weniger. Der Fahrzeugfüher bzw. Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass alle Gesetze eingehalten werden, nicht der TÜV, noch der Hersteller, noch irgendwer anders. Legt man ein Auto also tiefer, dann muss man dafür sorgen, dass es den Gesetzen trotz der Tieferlegung noch entspricht.
Sogar wenn das Fahrwerk eingetragen wurde und man hat keine 20cm zum Nummernschild oder 50cm zum Scheinwerfer, dann darf die Polizei das Auto aus dem Verkehr ziehen. Die Eintragung selbst ist kein Freifahrtsschein. Die Eintragung kann nur dann wirksam sein, wenn sie allen Gesetzen entspricht. Tut sie das nicht, dann hat man zwar eine Eintragung, aber sie ist wertlos und sinnlos. Wer ein Auto umbaut, der muss sich über alles informieren was damit zu tun hat, so sieht es der Gesetzgeber.
Ausnahmegenehmigungen von den Gesetzen der stvzo kann nur das Landratsamt auf Antrag erteilen. Das kann bei Sonderfahrzeugen notwendig sein (zulässige Breite wird überschritten etc.). Wie man dem Landratsamt die Notwendigkeit der Tieferlegung und damit des Gesetzesverstoßes erklären will ist mir aber rätselhaft - mir ist auch kein Fall bekannt bei denen solche Sondergenehmigungen erteilt wurden.
Übrigens, was Alfa darf, dürfen wird noch lange nicht. Alfa hat eine Sondergenehmigung dafür. Die genauen Vorschriften wie das Kennzeichen anzubringen ist stehen in der Erklärung zur stvzo. Diese hat jede TÜV-Stelle da. In diesem Fall ist also der TÜV Dein Ansprechpartner. Um die 20cm kommst Du aber niemals rum.
Allerdings hat mein Rocco auch keine 20cm zum Kennzeichen. Das ist wohl der einizige Punkt, in dem mein Auto gegen die stvzo verstößt. Das ist ein Risiko, welches mir bewusst ist und meiner persönlichen Meinung nach absolut kalkullierbar ist. Trotzdem kann es sein, dass es damit mal Probleme gibt.

Gruß
Eugen
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Stoke
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Beitrag von Stoke »

@ Eugen: Die StVZO Kapitel B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften 2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen, hab ich wie gesagt schon gequält, is ja alles online nachlesbar und da steht nix von links rechts oder mitte, eben nur wegen der Höhe! Werd wie gesagt mal umbauen und meinem Tüver des Vertrauens das Spektakel mal vorführen!
Mfg der Nico :wink:
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Thommy
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Beitrag von Thommy »

was besagt denn die 30° Regel? ... versteh ich nicht auf Anhieb :gruebel:

ich hab meins übrigens auch links, allerdings auch höher versetzt. Mein TÜV-Prüfer hat das nicht gestört, letztens haben 2 Polizisten schief geguckt - obs am Kennzeichen oder am Auto an sich lag weiß ich nicht. Soll heißen Probleme hatte ich bisher noch nicht damit, obwohl ich immernoch damit rechne...

MfG Thommy
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr :hihi:, original Gamma-Radio

GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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Stoke
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Beitrag von Stoke »

@ Thommy:
Bei den 30° gehts um den max. Winkel um den man das Kennzeichen nach oben, bzw. nach unten kippen darf! Wohl damits les- und fotografierbar bleibt!

Wie hast du denn die alten Löcher zugemacht??
Mfg der Nico :wink:
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Rocco-GT2
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Beitrag von Rocco-GT2 »

Berichte, wenn du beim Tüv warst. Hab sowas auch schon länger vor, aber nicht mit dem original Halter...
Gruß Robert :wink:

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Umbaustory auf 1,8T GT28 RS

1992er Scirocco GT2 1,8T-GT28RS --> Tuningobjekt und ganz schön schnell... :cop:
2004er Audi S4 Cabrio 4,2l -> Alltagsfahrzeug mit ICOM JTG Autogas Anlage
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Nick
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Beitrag von Nick »

Ich glaub auch das es null Probleme gibt wenn man das seitlich versetzt.
Mit der Höhe isses dann schon a weng krimineller :grins:
Obwohl man vielleicht hoffen darf das da andere Sachen bei ner Kontrolle Vorrang haben. Ich selbst hatte beim Corrado die Nummerntafel vorn UK 14cm, hat niemanden gestört :super:
Als ich´s dagegen mal hinter der Frontscheibe liegen hatte, warn des 50€ und nen Punkt, grrrrrrrrrrrr....................
Gruss Nick
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53B
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Beitrag von 53B »

Eugen hat geschrieben:Na hier werden mal wieder Weisheiten verbreitet, da stellt es einem die Haare auf.
Wenn der TÜV ein Gutachten für ein Tieferlegungsfahrwerk erstellt, dann sagt das Gutachten aus, dass das Fahrwerk getestet wurde, es hält die Belastungen des Straßenverkehrs aus. Nicht mehr und nicht weniger. Der Fahrzeugfüher bzw. Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass alle Gesetze eingehalten werden, nicht der TÜV, noch der Hersteller, noch irgendwer anders. Legt man ein Auto also tiefer, dann muss man dafür sorgen, dass es den Gesetzen trotz der Tieferlegung noch entspricht.
Sogar wenn das Fahrwerk eingetragen wurde und man hat keine 20cm zum Nummernschild oder 50cm zum Scheinwerfer, dann darf die Polizei das Auto aus dem Verkehr ziehen. Die Eintragung selbst ist kein Freifahrtsschein. Die Eintragung kann nur dann wirksam sein, wenn sie allen Gesetzen entspricht. Tut sie das nicht, dann hat man zwar eine Eintragung, aber sie ist wertlos und sinnlos. Wer ein Auto umbaut, der muss sich über alles informieren was damit zu tun hat, so sieht es der Gesetzgeber.
Ausnahmegenehmigungen von den Gesetzen der stvzo kann nur das Landratsamt auf Antrag erteilen. Das kann bei Sonderfahrzeugen notwendig sein (zulässige Breite wird überschritten etc.). Wie man dem Landratsamt die Notwendigkeit der Tieferlegung und damit des Gesetzesverstoßes erklären will ist mir aber rätselhaft - mir ist auch kein Fall bekannt bei denen solche Sondergenehmigungen erteilt wurden.
Übrigens, was Alfa darf, dürfen wird noch lange nicht. Alfa hat eine Sondergenehmigung dafür. Die genauen Vorschriften wie das Kennzeichen anzubringen ist stehen in der Erklärung zur stvzo.
Woher soll man das den sonst wissen wenn einen der TÜV darüber nicht aufklärt? Ich geb da die schwarze Karte einfach weiter, der TÜV wird dafür bezahlt das er überprüft ob die technische Seite von meinem Fahrzeug in Ordnung ist und mich und niemand anderen gefährden kann. Dafür ist der Verein ja da. Wenn wir alle selber wissen was am besten ist braucht keiner mehr den TÜV und somit hat der Laden seine Daseinsberechtigung verloren. Also wie schon gesagt, mir ist das egal, die Karre wird zum TÜV gebracht, der kompetente Mensch darf alles begutachten und fertig. Was ihm nicht passt wird geändert, alles andere bleibt. Wer will mir den da einen Vorwurf machen? Im Ernstfall wird das Gerichtlich Entschieden, ich mach mir da erstmal überhaupt keinen Kopf.
Eugen
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Beitrag von Eugen »

@Stoke:
es zählt nicht nur die stvzo, sondern auch die Erklärung dazu.

@53B:
Deine Sichtweise ist ja in Ordnung, diese aber in einem öffentlichen Forum zu vertreten ist meiner Meinung nach nicht ganz geschickt. Schließlich lesen hier Leute mit, die rechtlich weniger gut ausgebildet sind und dann sowas auch glauben, weil sich das seht nett anhört. Das mag für Dich ja ok sein, aber inhaltlich ist das einfach nur falsch.
Grundsätzlich ist es so dass der TÜV die Verkehrssicherheit des Autos überprüft und auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem kann die Plakette bzw. die Eintragung, Gesetze nicht außer Kraft setzen. Das ist ja wohl logisch. In der stvo steht weiterhin, dass nur der Kraftfahrzeugführer und der Eigentümer für die Verkehrstauglichkeit des KFZ verantwortlich sind. Die Prüforganisationen sind aus gesellschaftlicher Sicht dafür da unsichere Autos aus dem Verkehr zu ziehen bzw. Mängel frühzeitig zu erkennen und den Fahrzeugeigentümer dazu zu zwingen diese zu beseitigen. Mit der Plakette garantiert der TÜV aber nicht die 100%ige Übereinstimmung des Autos mit der stvzo (dafür ist auch gar nicht genug Zeit). Die Prüforganisationen schuldet die Untersuchung des Autos, nicht aber den Erfolg - das ergibt sich aus der Eigenart des Dienstvertrages (kann jeder im BGB nachlesen, §611ff.).
Vollkommen Unrecht hast Du nicht, wenn Du sagst "ich schiebe das an den TÜV weiter". Diese Möglichkeit besteht, aber nur bei wirklich krassen Mängeln, die der Prüfer hätte entdecken müssen (ein 20cm großes Rostloch z.B.). Auch bei "illegalen" Eintragungen geht das. Aber auch das nur in Extremfällen. Bei den normalen Eintragungen und möglichen Problemem mit der Polizei bzw. Versicherung nach Unfällen, z.B. Auto ist trotz Eintragung zu tief, zu wenig Abstand zum Kennzeichen, Lichtaustrittskante, Reifen schleifen etc. trifft dies nicht zu. Das wird zwar immer und immer wieder versucht und scheitert immer und immer wieder vor Gericht. Grund: die genannten Gesetze in der stvo und im BGB.
Woher soll man das wissen? Woher weißt Du dass Du keinen Mord begehen darfst? Wie war das nochmal "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!?

Gruß
Eugen
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