Waffenschutzgesetz!?!?!

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Black Rocket
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Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Black Rocket »

Hab mal ne ausergewöhnliche Frage:
Ich kenne Jemanden ;-) , der besitzt nen MG-Gurt mit Platzpatronen(1/3 voll - 2/3 nur Hülsen). Das Teil ist ca. 2,5m lang. Fallen solche Dinge auch unter das Waffenschutzgesetz oder könnte dieser Jemand, den Gurt öffentlich zur Schau stellen bzw. verkaufen, z.B. in nem Auto oder so?

MfG
Andreas
SciX
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von SciX »

Ich denke es wäre legal wenn es nur leere Hülsen wären oder nur Dummies. Nehmt die "scharfen" Platzpatronen raus, dannn sollte es OK sein.
Stephan L kann es Dir aber sicher genau sagen.
Gruss
Markus

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Stephan
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Stephan »

Nö,
Patronen und auch deren Hülsen fallen unters Kriegswaffenkontrollgesetz. Auch Platzmun macht böse Wunden. Der sollte das Zeug mal lieber bei der Polizei abgeben und hoffen....
MfG,
Stephan


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Firenza
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Firenza »

Hab am Flughfen ne entleerte 45 Patrone abgenommen bekommen...*lol*
S war zwar noch das zündplättchen scharf,aber ob ich damit was anstellen könnte*grübel*
Wer noch niemals anderen Leuten auf die Füsse getreten,

hat sich vermutlich noch niemals von der Stelle bewegt.

Franklin Jones
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Stephan
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Stephan »

Waffen und Waffenteile, sowie Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, also alle Vollautomatikgewehre, MP, Panzer usw. darf man eben nicht besitzen. Munition, die im Waffenhandel erhältlich ist, fällt nicht darunter und erfordert nur die passende Bescheinigung. Leere Munitionshülsen solcher Waffen sind davon freilich ausgenommen. Nicht so ist das aber mit Munitionsresten, also Hülsen von Kriegsmunition (Parabellum Munition). Die haben auch ne Mat-Ausgabe Nummer auf der Rückseite. Anhand dieser kann man zurückverfolgen, bei welcher Einheit diese Munition ausgegeben wurde.
MfG,
Stephan


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Stephan
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Stephan »

Es gibt natürlich auch noch ein "normales" Waffengesetz in Deutschland. Das habe ich oben freilich nicht gemeint. Dieses regelt die Zulässigkeit von Waffen und gefährlichen Gegenständen, Gas usw...
MfG,
Stephan


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Sebastian53b
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Sebastian53b »

ser stephan hat recht wenn man keine waffenbesitzkarte oder schein hat darf man keine munitiom und auch kine munitionsteile besitzen.
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D!ZZY
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von D!ZZY »

@ Stephan L:
Dazu hab ich auch ne Frage:
Es gibt ja seit ner Weile diesen kleinen Waffenschein. Nun besitze ich eine C0²-Pistole Kaliber .177 und mein Bruder hat sich mehrere Softairwaffen gekauft (unter anderem eine Nachbildung des G36). Müssen wir dann auch so einen Schein beantragen? Wenn ja: wo muss der beantragt werden und was kostet das?

MfG
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Stephan
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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von Stephan »

Gucke morgen mal nach, zur Pistole ja zum anderen kann ichs dir noch nicht sagen, mache ich mich morgen mal kundig. Frag da mal bei deiner Stadtverwaltung nach Bürgerbüro oder so.
MfG,
Stephan


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Re: Waffenschutzgesetz!?!?!

Beitrag von D!ZZY »

Schonmal Danke im Vorraus.

MfG
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