Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

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klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von klimarocco »

alle Antworten weichen aus: Was ist mit Eintragungen aus dem alten Fahrzeugbrief, die nicht von der Zulassungsstelle übernommen wurden und für die der TÜV die Gutachten eingezogen hat, wie das bis vor wenigen Jahren noch üblich war?! Dazu hat kein einziger auch nur im Ansatz konkret geantwortet.

Ich meine, hier sollten wir noch mal nachfassen.

Osnabrück war auch rasch. Die beiden Herren haben sich ebenfalls abgestimmt. Textbausteine scheint es zu dem Thema noch nicht zu geben. Die Antwort lautet:

"Guten Morgen Herr Sturm,

hier die Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen. Da Sie eine gleichlautende Anfrage auch an die Stadt Osnabrück, Herrn Griese, gestellt haben, haben wir uns abgestimmt, dass Sie nur von mir, auch stellvertretend für die Stadt Osnabrück, die Antwort erhalten. Sollten Sie von anderen Zulassungsbehörden anderslautende Antworten auf Ihre Fragen erhalten haben, würde mich das Ergebnis interessieren.

zu 1: Bei der Auslieferung eines Fahrzeuges wird dem Käufer auch die allgemeine Betriebserlaubnis mit ausgehändigt. In der allgemeinen Betriebserlaubnis sind alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen mit aufgenommen und können so durch den Halter nachvollzogen werden. Ob und wenn ja wie die Polizei das bei Kontrollen feststellen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Zulassungsbehörden sind seit dem 01. Oktober jedoch nur noch berechtigt!, eine dieser Kombinationen mit in die Fahrzeugdokumente aufzunehmen. Wir tragen die in der Betriebserlaubnis zuerst! genannte Rad-Reifenkombination ein. Da die anderen Rad- Reifenkombinationen nach wie vor Gültigkeit haben, haben wir uns im Landkreis Osnabrück auf diese Vorgehensweise geeinigt.

zu 2: Veränderungen an einem Fahrzeug, die durch einen "amtlich anerkannten Sachverständigen" (aaS) durch ein Gutachten zu genehmigen sind, werden nach wie vor in die Dokumente eingetragen. Daneben gibt es aber auch Teile, die nicht durch einen aaS zu genehmigen sind. Hier erfolgt dann keine Eintragung. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die Teile zu dem Fahrzeug passen.

zu 3: Das konnten Sie bisher nicht feststellen und werden Sie zukünftig auch nicht feststellen können. Da jedoch alle Bauartveränderungen, die durch einen aaS abzunehmen sind, bisher und auch zukünftig in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, gibt es mit der Neuordnung des Rechts zum 01. Oktober 2005 keine Änderung zu den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich gilt nämlich: alle Änderungen die bisher eingetragen werden mussten, müssen auch seit dem 01. Oktober eingetragen werden, lediglich bei den Rad-Reifenkombinationen, die bei der allgemeinen Genehmigung des Fahrzeugtys durch das KBA genehmigt wurden, ist es so, dass nur noch eine der möglichen Kombinationen einzutragen ist. (Anmerkung Klimarocco: also können wir uns diese aussuchen?!; ist ja wichtig wegen Abrollumfang/ Tachoanpassung!)

Daher ist der zweite Teil der Frage auch beantwortet: Alle Daten, die nachträglich genehmigt wurden, werden auch in die neue Zulassungsbescheinigung übernommen. Wir händigen den Brief mit dem Hinweis aus, ihn aufzubewahren, damit der Kunde für sich einen Nachweis hat, welche Rad-Reifenkombinationen er bisher nutzen durfte (viele fühlen sich dann sicherer).


zu 4: Hier geht es um die Frage der Beweispflicht bei einer Unfallsituation. Dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da ich nicht weiß, wie diese Frage bei den Versicherungen bewertet wird. Hierzu müssten Sie Kontakt mit einer Versicherung aufnehmen.

Im Übrigen gilt natürlich das oben gesagte, dass alle Änderungen nach wie vor einzutragen sind.

Gruß
Burkhard Heuer"



Beitrag bearbeitet (23.11.05 19:08)
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RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von RedRocco »

So und diese antwort kam heute aus münchen :-(

Sehr geehrter Herr Rösner,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 18.11.2005 teilen wir Ihnen folgendes mit.
Aufgrund der EG-Betriebserlaubnis-Nummer mit entsprechendem Nachtrag (Feld
K) der neuen Zulassungspapiere kann die
Polizei, die Fachwerkstatt oder der techniche Sachverständige die ab Werk
genehmigten Möglichkeiten abfragen. Sollten sich
nach Auslieferung des Fahrzeuges technische Änderungen ergeben, so sind
diese nachwievor vom amtlich anerkannten
Sachverständigen abzunehmen und in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Offensichtlich wird diese technische Änderung durch
Berichtigung des Merkmals zur allgemeinen Betriebserlaubnis (Feld 17) von
"K" auf "A" geändert. Der Fahrzeughalter ist nach
§ 17 StVZO für den technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich und
hat die Konsequenzen (ggf.Untersagung der
Betriebserlaubnis) bei unerlaubten oder nicht eintragenen Änderung zu
tragen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter der Tel.Nr. 233/36115
od.233/36130 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Piontek


Gruß Bene
Lg Bene

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klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von klimarocco »

der Fachmann der Zulassungsstelle des Landkreises Osnabrück in offensichtlicher Abstimmung mit seinem Kollegen der kreisfreien Stadt Osnabrück (wir können hier als Städter wählen, wo wir unsere Roccos (nur beim Landkreis sogar auch samstags) zulassen wollen, kostet nix extra - *freu*) teilt mir heute mit:

"Guten Morgen Herr Sturm,

wir tragen die in der Betriebserlaubnis zuerst! genannte Rad-Reifenkombination ein. Da die anderen Rad- Reifenkombinationen nach wie vor Gültigkeit haben, haben wir uns auf diese Vorgehensweise geeinigt.

Gruß

Burkhard Heuer"

Immerhin eine einheitliche und offenbar überlegte Lösung für alle, wenn es sonst keine klare Vorgabe gibt.

Habe den ergänzenden Hinweis von Herrn Heuer auch nochmal im Beitrag 63 dieses Threads aufgenommen - falls sich jemand die komplette Antwort aus Osnabrück kopieren möchte.

Martin
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RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von RedRocco »

So und noch eine antwort die wenigstens etwas aufschlussreicher ist aus dem Landkreis Miesbach

Hallo Herr Rösner,
Ihre E-Mail wurde zuständigkeitshalber und zur (promten!?) Beantwortung an mich weitergeleitet .
(ZB = Zulassungsbescheinigung)

Zu Punkt 1:
Hierfür wird vom Hersteller zur ZB II (vormals Fahrzeugbrief) eine Übereinstimmungsbescheinigung - CoC Papier oder Datenbestätigung ausgehändigt. Die darin enthalten Reifengrößen sind zulässig und werden auch in die ZB I übernommen

Zu Punkt 2:
Bei Änderungen erstellt der TÜV weiterhin ein Gutachten gem. § 19 Abs.3 StVZO und diese werden auch wie bisher in die ZB I (vormals Fahrzeugschein) eingetragen.

Zu Punkt 3:
Wie unter Punkt 2
Der alte Fz. Brief wird auf Verlangen (im LRA Miesbach grundsätzlich) ausgehändigt. Die Eintragungen aus dem alten Brief sind auch gespeichert und können auch mit dem Nachweis der Berechtigung eingesehen werden.

Zu Punkt 4:
Wenn wie unter Punkt 1 bis 3 beschrieben, sollte das eigentlich nicht vorkommen.
Mit freundlichen Gruessen



Georg Schmid
Landratsamt Miesbach
Amt für Straßenverkehr
Abt. Kfz.Zulassung

Fon .....: +49 (8025) 704-355
Fax .....: +49 (8025) 704-7355
eMail ...: georg.schmid@lra-mb.bayern.de
Internet.: http://www.landratsamt-miesbach.de

Gruß Bene
Lg Bene

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klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von klimarocco »

Dazu schreibt mir Burkhard Heuer vom Landkreis Osnabrück:

"Guten Tag Herr Sturm,

die alten Daten werden hier nicht !! gespeichert, da sie ab dem 01. Oktober nicht !! mehr zu speichern sind.

Wurden die Dokumente für vor dem 01.10.2005 zugelassene Fahrzeuge einmal geändert, also an die neue Rechtslage angepasst, lassen sich die Daten nur noch über die alten Dokumente (Brief und Schein) nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Heuer"

Entscheidende Frage: Wie macht das das Landratsamt Miesbach, dass es gelöschte Daten noch abfragen kann? Irrtum - oder speichern die Miesbacher irgendwie dennoch?

Martin
All Eyez on me
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von All Eyez on me »

Hmmm ich lese hier nur daß nachträgliche Änderungen wieder mit eingetragen werden wie bisher.

Aber keiner von denen hat sich bisher mal dazu geäußert was mit den BEREITS EINGETRAGENEN! Sonderabnahmen passiert!

Ich habe da jetzt schon so einige Dinger gehört wo das einfach nicht mit übernommen wurde. Und genau das darf mir (und sicher auch anderen die die teuren Eintragungen gemacht haben) eben nicht passieren.

Sonst könnte es unter Umständen sein, daß ich etwas Amok laufe in der Zulassungsstelle...und das wollen wir ja nicht!
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von SciroccoNMS »

moin moin,

also ich habe am letzten donnerstag mein auto wegen umzug umgemeldet. nun war ich bei der zulassungsstelle und die dame meinte, sie müsse mir das nicht eintragen. aber dann sagte sie, da sie gerade zeit habe, würde sie das mal eben für mich abtippen. einglück. sonst immer die alten papiere mit mir rumschleppen, das wäre auch scheisse.

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mfg pete

ach ja, nur eines ist komisch, laut papiere ist mein rocco auch grün und nicht schwarz :crazy:



Beitrag bearbeitet (29.11.05 18:46)
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Tommy GT2
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Tommy GT2 »

War vor ner Woche mein Winterauto anmelden und habe dann gleich mal wegen der bestehenden Eintragungen gefragt. Es werden alle Sondereintragungen aus den alten Fahrzeugpapieren übernommen außer Rad-Reifen-Kombinationen. Von den werksmäßig eingetragenen Reifengrößen werden nur die zuerst aufgeführten übernommen. Warum auch immer. Beantworten konnte die nette Dame in der Zulassungsstelle die Frage auch nicht warum nicht alle Reifengrößen übernommen werden. Sie sagte, ist halt so :hihi: . Als Beweis für die Rechtmäßigkeit der nicht aufgeführten Reifengrößen soll ich ne Kopie des alten Fahrzeugbriefs mitführen.

mfg Thomas
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Corrado G60 Umbau auf VR6
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von SciroccoNMS »

also bei mir stehen die beiden noch zusätzlich drin, winter 185/60 14 und sommer 195/15 15. wie oben auf den bildern des fahrzeugscheins zu erkennen.

mfg pete
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Ralle
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Ralle »

Nun hat sich Baunatal auch endlich bei mir gemeldet.......

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Sehr geehrter Herr Thiele,

vorab bitte ich die etwas verspätete Antwort auf Ihre Fragen zu entschuldigen.

Zu 1. Aufgrund der Verschlüsselung in den Fahrzeugpapieren wird durch die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgedruckt.
Einen Einfluss auf die hier vorgehaltenen Daten hat die Zulassungsbehörde nicht. Der Fahrzeughersteller wird aber in nahezu 100% der Fälle die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung zur Zulassungsbescheinigung Tel II , in der alle Daten komplett erhalten sind, mitliefern.

Zu 2. Bei der Abnahme einer technischen Veränderung am Fahrzeug durch den TÜV, werden aufgrund der Vorlage von werkseitigen Gutachten durch den TÜV Gutachtenblätter gem § 19 StVZO ausgestellt, die an den Antragsteller ausgehändigt werden und als Nachweis dienen.

Zu 3. Nur durch Aushändigung aller zum Fahrzeug gehörenden Papiere, wie z.B. alter/neuer Fahrzeugbrief u. Schein, TÜV-Gutachten, EWG-Übereinstimmungserklärungen und allgemeine Betriebserlaubnisse. Die im alten Fahrzeugbrief gespeicherten Daten sind mit den bei der Zulassungsbehörde vorhandenen Daten identisch und können auch bei den Behörden auf Antrag abgerufen werden. Der alte entwertete Fahrzeugbrief, der nach Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefes ausgehändigt wird, ist natürlich auch aufzubewahren.

Zu 4. Hier verweise ich auf meine zu den Punkten 1. - 3. gemachten Ausführungen.

Mit freundlichen Grüssen
Frank Storm, Zulassungsbehörde Baunatal
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Gruß von Ralf :wink:

Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!

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