Re: Blinker -> Standlicht


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Abgeschickt von Nochmal am 11 Dezember, 2001 um 14:34:57:

Antwort auf: Re: Blinker -> Standlicht von Jerocco am 10 Dezember, 2001 um 16:48:36:

Sowas kann ja nur einer wie Du schreiben Jerocco, der von der StVZO gar keine Ahnung hat. In der StVZO szeht zum Beispiel drinne, wie der Blinkrhytmus beim Blinklicht sein muß und das eine Änderung an der dafür zuständigen Elektrik zum Erlöschen der allg. Betriebserlaubnis führt. Dies ist genau so bei zb. Ralleylampen mit 80/100W, komplett durchgeschalteten Rückleuchten, oder wenn das Bremslicht mit dem Nebelschlußlicht zusammengeschaltet wird. Wenn Du damit angehalten wirst, kann im schlimmsten Fall(je nach dem wieviel Ahnung der Polizist hat) dein Auto stillgelegt und zur Vorführung bei einem Sachvertändigen mitgenommen werden.

Weiterhin frohes basteln.


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