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Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: So 5. Jul 2020, 07:53
von FlexPod
Hallo,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe!

In meinem Scirocco Scala 53B Bj. 1988 ist ein Hubdach verbaut.
Da es ein Glasdach von Farmont ist, wird es sich dabei um ein Nachbau handeln.
Der Rocco ist mittlerweile bereit für die Typisierung, jedoch benötige ich dafür eine Einbaubestätigung, Datenblatt und Einbauanleitung dieses Hubdaches.

Hersteller: Farmont Produktion
Typ: F500 TPTT 90.108
Typzeichen: KBA 9404

Meine Frage an euch:
Hat jemand dieses Dach verbaut und die erforderlichen Dokumente ?
Wenn ja könnte ich davon eine Kopie bekommen ?

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: So 5. Jul 2020, 08:31
von cekey
Interessanterweise hatte ich so eins auch an meinem Ersten Rocco, ohne Eintragung.

Evtl wegen der KBA Nummer?

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: So 5. Jul 2020, 09:14
von FlexPod
Hast du den Rocco ohne Papiere Typisieren können ?

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: So 5. Jul 2020, 10:46
von wazzup
Typisierung klingt nach Österreich oder?
Normalerweise reicht es bei solchen Teilen wenn da die E-Nummer drauf ist.

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: So 5. Jul 2020, 13:48
von COB
Anno 88 gab es doch noch keine EG Betriebsgenehmigungen so wie heute. Das Ding hatte damals maximal eine dt. ABE, die zählt in Ösiland aber nichts.

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: Mo 6. Jul 2020, 12:01
von FlexPod
Ja, ich möchte den Rocco in Österreich Typisieren und dafür benötige ich die ABE des Fensters.

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 00:17
von DocDulittel
Du hast ja die KBA Nummer, damit solltest du bei einer deutschen TüV Stelle ne ABE bekommen können, oder?

AW: Nachrüst - Hubdach Farmont F500

Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 13:35
von COB
Nöö, damit kannst du das uU beim TÜV/DEKRA in DE begutachten lassen. Weil ABEs, aber auch nicht alle, haben die dort für ihre tägliche Arbeit, nicht zum ausdrucken im Fürlauservice für jeden, der danach fragt. Die ABE gehört zuerst nämlich dem Hersteller, aber der muss sie den Prüforganisationen auch nicht zwingend zur Verfügung stellen. Dieses Papier beizubringen ist eine Bringschuld dessen, der das Teil abgenommen haben möchte.