Vollabnahme § 21

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luke89
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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von luke89 »

olli79 hat geschrieben:Nicht original, nur zeitgemäßes getunt. Wenn alle Teile ne ABE oder Gutachten bis spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung haben, kein Problem!
Meiner ist auch nicht original...
Gut zu wissen! Danke!!!
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Borstel
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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von Borstel »

Gude - was heißt Vollabnahme?? Ich hab jetzt seid 2006 auf 07er Nummer angemeldet. Falls ich jetzt wieder auf normale Nummer ummelden möchte, was passiert dann? Bei dem Auto sind alle Sachen eingetragen, auch Dinge,die heutzutage nicht mehr gemacht werden. Was passiert damit?

Gruss Torsten
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...sind 38cm Scheinwerferaustrittskante normal ???
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olli79
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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von olli79 »

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... -gutachten

Ich denke, wenn das im Brief schon eingetragen, spricht da gar nix dagegen...weiss es aber nicht.

Ich habe damals die 21 und 23 (H Kennzeichen) zusammen gemacht..
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Haiko
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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von Haiko »

Über 84 Monate am Stück abgemeldet = §21 Abnahme = Vollabnahme = teuer
Würde ihn dir sofort abnehmen per §21er Abnahme. So ein wirklich schöner und liebvoll gepflegter 1er. :sabber: :sabber: :sabber:
Einzige Auflage von mir persönlich: Sofort raus mit den scheiß Golf 1 Rückleuchten... :frech: :frech: :frech:

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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von innouwe »

2min googeln
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/paragraph-21-gutachten
Ist eigentlich aufwendiger, wenn man ein Auto ohne deutschen KFZ-Brief oder Papiere hier auf die Strasse bringen will.
Sollte bei nem deutschen Fahrzeug, was lange abgemeldet war und sofern die Papiere noch vorhanden sind kein Problem sein.
War zumindest bei meinem so: Ne normale TÜV-Abnahme + Eintragungen (Gewindefahrwerk, Lenkrad, Felgen) ungefähr 270,- €

Und zum TÜV-Prüfer: Je älter der Prüfer, desto besser
Meiner hatte sogar mal nen 2er. in den 90ern...


Inno-Uwe
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Borstel
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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von Borstel »

Haiko hat geschrieben:Über 84 Monate am Stück abgemeldet = §21 Abnahme = Vollabnahme = teuer
Würde ihn dir sofort abnehmen per §21er Abnahme. So ein wirklich schöner und liebvoll gepflegter 1er. :sabber: :sabber: :sabber:
Einzige Auflage von mir persönlich: Sofort raus mit den scheiß Golf 1 Rückleuchten... :frech: :frech: :frech:

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Gude - Haiko, du ziehst doch schon wieder Nebenluft. Du weißt doch, dass ich den Einser nie und nimmer abgeben werde.
Alle Eintragungen sind im Brief vermerkt. Falls es mal soweit kommt, dass ich wieder auf normale Nummer gehen sollte hoffe ich, dass es eine normale TÜV Untersuchung sein wird.

Gruss Torsten
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...sind 38cm Scheinwerferaustrittskante normal ???
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Aki
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AW: Vollabnahme § 21

Beitrag von Aki »

Bei Torsten.

Das wird eine Vollabnahme. Die alten Eintragungen müssen aber übernommen werden.
Einzig deine Bodenfreiheit könnte ein Problem werden wenn diese nicht mit dem exakten Maß eingetragen ist.
So als Tieferlegung Einfachfedern Typ XYZ ..... Läuft da nicht.
Gruß Aki
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